Virtuelle Hochschule Bayern

Metanavigation

“… örtlich und zeitlich flexibel studieren”

CLASSIC vhb-Kursprogramm

Navigationsbereich

kleinerKursdetails

Trägerhochschule
Uni Passau
Leistungsnummer
LV_342_966_3_79_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Europarecht und Völkerrecht
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
01.04.2024 00:00 Uhr bis 30.09.2024 23:59 Uhr
Kursabmeldung
01.04.2024 00:00 Uhr bis 30.09.2024 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
01.04.2024 bis 30.09.2024
Freie Plätze
unbegrenzt
Anbieter
Prof. Dr. Christoph Herrmann
Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
5
Sprache
Deutsch
Zielgruppe
Alle Fachrichtungen
Nutzbar im Studiengang

Uni Passau: BA /MA European Studies  und BA /MA Public Governance and Policy gemäß der jeweiligen Studienordnung

Geeignet für Berufsfeld

Alle Berufsfelder mit einem Bezug zu internationalem und europäischem Recht

Online Prüfungsanmeldung
Ja

Grundkurs Europarecht und Internationales

zum Kurs anmelden Anmeldung: Anmeldefrist läuft
Sie müssen Sich einloggen, bevor Sie sich zu diesem Kurs anmelden können

Inhalt

Abstract:

Der "Grundkurs Europarecht und Internationales" dient inhaltlich der Vermittlung der Bezüge des deutschen Rechts zum Völkerrecht und der Grundzüge des Europarechts.

Er widmet sich hierbei in seinem ersten Teil den Verknüpfungen zwischen der nationalen Rechtsordnung und der Völkerrechtsordnung, dem Staatsrecht III. Hauptaugenmerk des Kurses liegt aber auf der Vermittlung von Kenntnissen im Europarecht. Bachelor- und Master-Studierende sollen nach Abschluss des Kurses in der Lage sein, den Prozess der europäischen Integration rechtlich informiert bewerten zu können.

Bachelor-Studierende des Fachs „European Studies“ nach der neuen Studienordnung aus 2019 sowie Bachelor-Studierende des Studiengangs „Public Governance and Policy – Staatswissenschaften“ können eine Prüfungsleistung erbringen. Diese besteht aus einer zweistündigen Essay-Klausur.


Für Bachelor- und Masterstudierende des Fachs „European Studies“, die nach der alten Studienordnung aus 2014 studieren sowie für Master-Studierende des Fachs „Public Governance and Policy“ kann entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnungen ein Teilnahmezertifikat ausgestellt werden.

Der Kursumfang liegt bei 2 SWS (5 ECTS).


Lernziele (Studiengänge European Studies und Public Governance and Policy)

Studierende der Studiengänge "European Studies" und "Public Governance and Policy" beschäftigen sich interdisziplinär mit der Europäischen Integration. Im Rahmen des Grundkurs Europarecht und Internationales erlernen sie die folgenden Kernkompetenzen: Erkennen von rechtlichen Grundlagen und Grenzen des Integrationsprozesses; institutionenrechtliche Bedingungen der Weiterentwicklung (z.B. Verfahren vor dem EuGH), Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten der EU (Kompetenzen) und rechtlichen Beschränkungen (z.B. Grundrechte). Sie werden damit in die Lage versetzt, den Prozess der Integration aus einer rechtlich informierten Perspektive und damit auch realistisch zu beurteilen.

Gliederung:

I. Offene Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
I.2 Einführung: Grundbegriffe des Völkerrechts

II. Die Reichweite deutscher Hoheitsgewalt

III. Die auswärtige Gewalt im Rahmen des Grundgesetzes

IV. Wirkung des Völkerrechts in der deutschen Rechtsordnung

V. Grundgesetz und Europäische Integration

VI. Historische Entwicklung der Europäischen Integration

VII. Rechtliche Grundlagen der Europäischen Integration

VIII. Organe der Europäischen Union

IX. Rechtsquellen des Unionsrechts

X. Kompetenzen und Rechtsetzungsverfahren der Europäischen Union

XI. Vollzug des Unionsrechts und Staatshaftung

XII. Das Rechtsschutzsystem der Europäischen Union

XIII. Europäischer Grundrechtsschutz

XIV. Grundfreiheiten I: Allgemeine Lehren und Warenverkehrsfreiheit

XV. Grundfreiheiten II: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

Am Ende einer jeden Einheit finden sich ferner Merksätze und Literaturhinweise.

Detaillierter Inhalt:

Der "Grundkurs Europarecht und Internationales" dient inhaltlich der Vermittlung der Bezüge des deutschen Rechts zum Völkerrecht und der Grundzüge des Europarechts. Der erste Teil des Grundkurses (Kapitel 1-5) befasst sich mit der Beziehung zwischen deutschem Verfassungsrecht und dem Europa- und Völkerrecht - dem sog. Staatsrecht III. Ausgehend von einer Auffrischung der Basiskenntnisse im Völkerrecht (Kapitel I.2 zur Wiederholung) werden die Studierenden systematisch und strukturell an die Beziehung zwischen deutschem Verfassungsrecht und internationalem Recht herangeführt. Beginnend mit dem Konzept der offenen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, wird dann die Reichweite der deutschen Staatsgewalt dargestellt.
Anschließend wird die auswärtige Gewalt im Rahmen des Grundgesetzes und die Wirkung von Völkerrechtsnormen innerhalb der deutschen Rechtsordnung behandelt. Der letzte Teil des ersten Kursteils (Kapitel 5) beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der europäischen Integration.
Der zweite Teil des Grundkurses (Kapitel 6-15) behandelt das Unionsrecht und bildet alleine schon seinem Umfang nach den Schwerpunkt des Kurses. Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung des Unionsrechts werden die rechtlichen Grundlagen und die Organe der Europäischen Union besprochen. Anschließend werden die Rechtsquellen des Unionsrechts sowie dessen Wirkweise innerhalb der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten dargestellt, wobei insbesondere auf die Konzepte des „Anwendungsvorrangs des Unionsrechts“ und der „Direktwirkung des Unionsrechts“ ein Augenmerk gelegt wird.
Danach wird genauer auf die Kompetenzen der EU, die Rechtsetzungsverfahren sowie auf den Vollzug des Unionsrechts eingegangen. Die Union verfügt mit dem Gerichtshof der Europäischen Union über ein eigenes, unabhängiges Rechtsprechungsorgan und damit auch über ein eigenes Rechtschutzsystem. Die Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von den aus dem nationalen Verfahrensrecht bekannten Verfahren und bedürfen in der Ausbildung daher besonderer Aufmerksamkeit. Dementsprechend widmet sich die zwölfte Kurseinheit ausschließlich dem Rechtsschutzsystem innerhalb der Europäischen Union.
Den Abschluss des Kurses bilden drei Einheiten zu den materiellen Gewährleistungen des Europarechts. Zunächst wird die Entwicklung des Grundrechtschutzes der Europäischen Union nachgezeichnet, der zunächst nicht in den Verträgen vorgesehen war, aber mittlerweile in Form der EU-Grundrechtecharta über Art. 6 I EUV Teil des unionalen Primärrechts ist. Schließlich folgt in den letzten beiden Kurseinheiten eine Erläuterung der allgemeinen Lehren der Grundfreiheiten, gefolgt von einer Besprechung der einzelnen Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit.

Schwierigkeitsgrad:

Einsteiger

Lehr-/Lernform:

Kurs

Interaktionsformen mit dem System/Betreuer:

Chat, E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

Forum

Kursdemo:

zur Kursdemo

Schlagworte:

Europarecht, Recht, Staatsrecht

Nutzung

Zielgruppe:

Alle Fachrichtungen

Nutzbar im Studiengang:

Uni Passau: BA /MA European Studies  und BA /MA Public Governance and Policy gemäß der jeweiligen Studienordnung

Geeignet für Berufsfeld:

Alle Berufsfelder mit einem Bezug zu internationalem und europäischem Recht

Formale Zugangsvoraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

Für BA /MA Public Governance and Policy wird Vorwissen im Bereich des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte stark empfohlen. Da sich ein Teil der Einheiten ferner mit den europarechtlichen Modifikationen des Verwaltungsrechts beschäftigt, ist Vorwissen diesbezüglich vorteilhaft.

Erforderliche Vorkenntnisse bzgl. Handhabung der Lernplattform:

keine

Verantwortlich

Trägerhochschule:

Uni Passau

Anbieter:
Prof. Dr. Christoph Herrmann
Autoren:

Christoph Herrmann, Stephanie Dausinger, Judith Crämer, Aike Würdemann

Betreuer:
Prof. Dr. Christoph Herrmann

Prüfung

Prüfung B.A. European Studies & B.A. Gov. & Public Policy Staatswissenschaften (Universität Passau)

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Prüfer:

Prof. Dr. Christoph Herrmann

Anmeldeverfahren:

Die Anmeldung erfolgt über das WWW.

Prüfungsanmeldefrist:

30.04.2024 00:00 Uhr bis 17.06.2024 23:59 Uhr

Prüfungsabmeldefrist:

30.04.2024 00:00 Uhr bis 01.07.2024 23:59 Uhr

Kapazität:

Prüfungsdatum:

22.07.2024

Prüfungszeitraum:

14:00 bis 16:00

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Universität Passau

Zustündiges Prüfungsamt:

Universität Passau

Zugelassene Hilfsmittel:

Keine.

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Zertifikat:

Ja (benoteter Schein)

Anerkennung an folgenden Hochschulen:

Uni Passau

Sonstige Anerkennung:

noch nicht bekannt

Online-Prüfungsan-/-abmeldung:

Ja

Bemerkung:

Erforderliche Technik

Verwendete Lernplattform:

Ilias

Nutzungsbedingungen

Gebühren:

Nein

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Copyright:

-

Hinweise zur Nutzung:

-

Kursverwaltung

Kursprogramm SS24

Kursprogramm WS24/25