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Kursdetails
- Trägerhochschule
- Uni Passau
- Leistungsnummer
- LV_342_966_3_79_1
- Fächergruppe
- Rechtswissenschaft
- Teilgebiet
- Europarecht und Völkerrecht
- Bemerkungen
- -
- Kursanmeldung
- 01.04.2024 00:00 Uhr bis 30.09.2024 23:59 Uhr
- Kursabmeldung
- 01.04.2024 00:00 Uhr bis 30.09.2024 23:59 Uhr
- Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
- 01.04.2024 bis 30.09.2024
- Freie Plätze
- unbegrenzt
- Anbieter
- Prof. Dr. Christoph Herrmann
- Umfang
- Details zur Anrechnung in den FAQs
- SWS
- 2
- ECTS
- 5
- Sprache
- Deutsch
- Zielgruppe
- Alle Fachrichtungen
- Nutzbar im Studiengang
Uni Passau: BA /MA European Studies und BA /MA Public Governance and Policy gemäß der jeweiligen Studienordnung
- Geeignet für Berufsfeld
Alle Berufsfelder mit einem Bezug zu internationalem und europäischem Recht
- Online Prüfungsanmeldung
- Ja
Grundkurs Europarecht und Internationales
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Inhalt
Abstract:
Der "Grundkurs Europarecht und Internationales" dient inhaltlich der Vermittlung der Bezüge des deutschen Rechts zum Völkerrecht und der Grundzüge des Europarechts.
Er widmet sich hierbei in seinem ersten Teil den Verknüpfungen zwischen der nationalen Rechtsordnung und der Völkerrechtsordnung, dem Staatsrecht III. Hauptaugenmerk des Kurses liegt aber auf der Vermittlung von Kenntnissen im Europarecht. Bachelor- und Master-Studierende sollen nach Abschluss des Kurses in der Lage sein, den Prozess der europäischen Integration rechtlich informiert bewerten zu können.
Bachelor-Studierende des Fachs „European Studies“ nach der neuen Studienordnung aus 2019 sowie Bachelor-Studierende des Studiengangs „Public Governance and Policy – Staatswissenschaften“ können eine Prüfungsleistung erbringen. Diese besteht aus einer zweistündigen Essay-Klausur.
Für Bachelor- und Masterstudierende des Fachs „European Studies“, die nach der alten Studienordnung aus 2014 studieren sowie für Master-Studierende des Fachs „Public Governance and Policy“ kann entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnungen ein Teilnahmezertifikat ausgestellt werden.
Der Kursumfang liegt bei 2 SWS (5 ECTS).
Lernziele (Studiengänge European Studies und Public Governance and Policy)
Studierende der Studiengänge "European Studies" und "Public Governance and Policy" beschäftigen sich interdisziplinär mit der Europäischen Integration. Im Rahmen des Grundkurs Europarecht und Internationales erlernen sie die folgenden Kernkompetenzen: Erkennen von rechtlichen Grundlagen und Grenzen des Integrationsprozesses; institutionenrechtliche Bedingungen der Weiterentwicklung (z.B. Verfahren vor dem EuGH), Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten der EU (Kompetenzen) und rechtlichen Beschränkungen (z.B. Grundrechte). Sie werden damit in die Lage versetzt, den Prozess der Integration aus einer rechtlich informierten Perspektive und damit auch realistisch zu beurteilen.
Gliederung:
I. Offene Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
I.2 Einführung: Grundbegriffe des Völkerrechts
II. Die Reichweite deutscher Hoheitsgewalt
III. Die auswärtige Gewalt im Rahmen des Grundgesetzes
IV. Wirkung des Völkerrechts in der deutschen Rechtsordnung
V. Grundgesetz und Europäische Integration
VI. Historische Entwicklung der Europäischen Integration
VII. Rechtliche Grundlagen der Europäischen Integration
VIII. Organe der Europäischen Union
IX. Rechtsquellen des Unionsrechts
X. Kompetenzen und Rechtsetzungsverfahren der Europäischen Union
XI. Vollzug des Unionsrechts und Staatshaftung
XII. Das Rechtsschutzsystem der Europäischen Union
XIII. Europäischer Grundrechtsschutz
XIV. Grundfreiheiten I: Allgemeine Lehren und Warenverkehrsfreiheit
XV. Grundfreiheiten II: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
Am Ende einer jeden Einheit finden sich ferner Merksätze und Literaturhinweise.
Detaillierter Inhalt:
Der "Grundkurs Europarecht und Internationales" dient inhaltlich der Vermittlung der Bezüge des deutschen Rechts zum Völkerrecht und der Grundzüge des Europarechts. Der erste Teil des Grundkurses (Kapitel 1-5) befasst sich mit der Beziehung zwischen deutschem Verfassungsrecht und dem Europa- und Völkerrecht - dem sog. Staatsrecht III. Ausgehend von einer Auffrischung der Basiskenntnisse im Völkerrecht (Kapitel I.2 zur Wiederholung) werden die Studierenden systematisch und strukturell an die Beziehung zwischen deutschem Verfassungsrecht und internationalem Recht herangeführt. Beginnend mit dem Konzept der offenen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, wird dann die Reichweite der deutschen Staatsgewalt dargestellt.
Anschließend wird die auswärtige Gewalt im Rahmen des Grundgesetzes und die Wirkung von Völkerrechtsnormen innerhalb der deutschen Rechtsordnung behandelt. Der letzte Teil des ersten Kursteils (Kapitel 5) beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der europäischen Integration.
Der zweite Teil des Grundkurses (Kapitel 6-15) behandelt das Unionsrecht und bildet alleine schon seinem Umfang nach den Schwerpunkt des Kurses. Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung des Unionsrechts werden die rechtlichen Grundlagen und die Organe der Europäischen Union besprochen. Anschließend werden die Rechtsquellen des Unionsrechts sowie dessen Wirkweise innerhalb der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten dargestellt, wobei insbesondere auf die Konzepte des „Anwendungsvorrangs des Unionsrechts“ und der „Direktwirkung des Unionsrechts“ ein Augenmerk gelegt wird.
Danach wird genauer auf die Kompetenzen der EU, die Rechtsetzungsverfahren sowie auf den Vollzug des Unionsrechts eingegangen. Die Union verfügt mit dem Gerichtshof der Europäischen Union über ein eigenes, unabhängiges Rechtsprechungsorgan und damit auch über ein eigenes Rechtschutzsystem. Die Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von den aus dem nationalen Verfahrensrecht bekannten Verfahren und bedürfen in der Ausbildung daher besonderer Aufmerksamkeit. Dementsprechend widmet sich die zwölfte Kurseinheit ausschließlich dem Rechtsschutzsystem innerhalb der Europäischen Union.
Den Abschluss des Kurses bilden drei Einheiten zu den materiellen Gewährleistungen des Europarechts. Zunächst wird die Entwicklung des Grundrechtschutzes der Europäischen Union nachgezeichnet, der zunächst nicht in den Verträgen vorgesehen war, aber mittlerweile in Form der EU-Grundrechtecharta über Art. 6 I EUV Teil des unionalen Primärrechts ist. Schließlich folgt in den letzten beiden Kurseinheiten eine Erläuterung der allgemeinen Lehren der Grundfreiheiten, gefolgt von einer Besprechung der einzelnen Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit.
Schwierigkeitsgrad:
Einsteiger
Lehr-/Lernform:
Kurs
Interaktionsformen mit dem System/Betreuer:
Chat, E-Mail
Interaktionsformen mit Mitlernenden:
Forum
Kursdemo:
Schlagworte:
Europarecht, Recht, Staatsrecht
Nutzung
Zielgruppe:
Alle Fachrichtungen
Nutzbar im Studiengang:
Uni Passau: BA /MA European Studies und BA /MA Public Governance and Policy gemäß der jeweiligen Studienordnung
Geeignet für Berufsfeld:
Alle Berufsfelder mit einem Bezug zu internationalem und europäischem Recht
Formale Zugangsvoraussetzungen:
keine
Erforderliche Vorkenntnisse:
Für BA /MA Public Governance and Policy wird Vorwissen im Bereich des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte stark empfohlen. Da sich ein Teil der Einheiten ferner mit den europarechtlichen Modifikationen des Verwaltungsrechts beschäftigt, ist Vorwissen diesbezüglich vorteilhaft.
Erforderliche Vorkenntnisse bzgl. Handhabung der Lernplattform:
keine
Verantwortlich
Trägerhochschule:
Uni Passau
Anbieter:
Prof. Dr. Christoph HerrmannAutoren:
Christoph Herrmann, Stephanie Dausinger, Judith Crämer, Aike Würdemann
Betreuer:
Prof. Dr. Christoph HerrmannPrüfung
Prüfung B.A. European Studies & B.A. Gov. & Public Policy Staatswissenschaften (Universität Passau)
Art der Prüfung:
schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)
Prüfer:
Prof. Dr. Christoph Herrmann
Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung erfolgt über das WWW.
Prüfungsanmeldefrist:
30.04.2024 00:00 Uhr bis 17.06.2024 23:59 Uhr
Prüfungsabmeldefrist:
30.04.2024 00:00 Uhr bis 01.07.2024 23:59 Uhr
Kapazität:
–
Prüfungsdatum:
22.07.2024
Prüfungszeitraum:
14:00 bis 16:00
Prüfungsdauer:
120 Minuten
Prüfungsort:
Universität Passau
Zustündiges Prüfungsamt:
Universität Passau
Zugelassene Hilfsmittel:
Keine.
Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
–
Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
–
Zertifikat:
Ja (benoteter Schein)
Anerkennung an folgenden Hochschulen:
Uni Passau
Sonstige Anerkennung:
noch nicht bekannt
Online-Prüfungsan-/-abmeldung:
Ja
Bemerkung:
–
Erforderliche Technik
Verwendete Lernplattform:
Ilias
Nutzungsbedingungen
Gebühren:
Nein
Nutzungsentgelte:
für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb
Copyright:
-
Hinweise zur Nutzung:
-
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