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kleinerKursdetails

Trägerhochschule
Uni Würzburg
Leistungsnummer
LV_533_1542_1_80_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Privatrecht
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
01.10.2024 00:00 Uhr bis 14.03.2025 23:59 Uhr
Kursabmeldung
01.10.2024 00:00 Uhr bis 14.03.2025 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
01.10.2024 bis 14.03.2025
Freie Plätze
unbegrenzt
Anbieter
Prof. Dr. Florian Bien
Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
5
Sprache
Deutsch
Zielgruppe
Rechtswissenschaft für Uni-Studierende
Nutzbar im Studiengang

Rechtswissenschaft (Staatsexamen und Nebenfach)

Geeignet für Berufsfeld

Juristen

Online Prüfungsanmeldung
Nein

Grundlagen des Deliktsrechts

 Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten

Inhalt

Abstract:

Das Deliktsrecht ist zentraler Bestandteil der gesamten juristischen Ausbildung im Zivilrecht bis hin zu beiden juristischen Examina. Der Kurs richtet sich vornehmlich an Studierende der Rechtswissenschaft. Als grundlegendes, praxisrelevantes und lebensnahes Rechtsgebiet setzten sich erfahrungsgemäß auch viele Studierende anderer Fachrichtungen (beispielsweise im Rahmen des Nebenfachs) mit dem Deliktsrecht auseinander. Ebenso bietet sich der Kurs zur Auffrischung und Wiederholung für Rechtsreferendare und Praktiker an.

Der Kurs untergliedert sich in zwei Hauptteile. Im ersten Teil (Gliederungspunkt A.) wird der haftungsbegründende Tatbestand der Anspruchsgrundlagen zur Haftung wegen unerlaubter Handlungen besprochen. Der zweite Teil (Gliederungspunkt B.) widmet sich dem haftungsausfüllenden Tatbestand mit einem Fokus auf dem allgemeinen Schadensrecht. Teilweise werden die Darstellungen anhand von Beispielsfällen illustriert.


Lern- und Qualifikationsziele:
Die Studierenden haben vertiefte Kenntnisse im Bereich des Deliktsrechts erworben, können die relevanten Grundbegriffe definieren und diese wiedergeben. Darüber hinaus sind sie in der Lage, einzelne deliktsrechtliche Fallgruppen (wie etwa bestimmte Formen von Delikten, unterschiedliche Haftungsvoraussetzungen, z. B. Verschuldens- oder Gefährdungshaftung etc.) voneinander abzugrenzen. Ferner können die Studierenden ihr deliktsrechtliches Wissen in Form von Fallbearbeitungen anwenden und entsprechende Fragestellungen selbstständig bearbeiten und lösen. Dabei können die Studierenden verschiedene, in Literatur und Praxis vertretene Rechtsansichten und Modelle gegenüberstellen und - gestützt auf Argumente - eigene Lösungen entwickeln und vertreten.

Gliederung:

A. Haftung wegen unerlaubter Handlung
I. Arten der Haftung, insbes. Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung
II. Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB im Überblick
III. Die nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechte und Rechtsgüter, insbes.
1. Leben
2. Körper/Gesundheit
3. Eigentum
4. Sog. Rahmenrechte (Persönlichkeitsrecht, Gewerbebetrieb)
5. Ausschluss der Haftung für reine Vermögensschäden
IV. Insbesondere: Haftung aus Vertrag und Delikt bei „weiterfressendem“ Mangel
V. Ansprüche Dritter bei Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung
VI. Haftungsbegründende Kausalität
VII. Produzenten- und Produkthaftung
VIII. Rechtswidrigkeit
IX. Verschulden
X. Billigkeitshaftung (§ 829 BGB)
XI. Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB)
XII. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)
XIII. Haftung für den Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)
XIV. Haftung des Aufsichtspflichtigen (§ 832 BGB)
XV. Haftung des Tierhalters und Tieraufsehers (§§ 833, 834 BGB)
XVI. Gefährdungshaftung, insbesondere des Kfz-Halters nach § 7 StVG
XVII. Haftung mehrerer Personen (§ 830 BGB)
XVIII. Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch (§ 1004 BGB)
B. Allgemeines Schadensrecht: Art und Umfang der Schadensersatzpflicht
I. Drei schadensrechtliche Grundsätze
II. Zwei Arten des Schadensausgleichs: Integritätsinteresse – Schadenskompensation
III. Nichtvermögensschaden (Immaterialschadensersatz, Schmerzensgeld
IV. Haftungsausfüllende Kausalität
V. Mitverschulden

Detaillierter Inhalt:

Im ersten Teil des Kurses (Gliederungspunkt A.) wird in einem einführenden Abschnitt ein Überblick über die verschiedenen Haftungsarten und die korrespondierenden Anspruchsgrundlagen gegeben (Gliederungspunkte A.I. und A.II.). In den Rahmen dieser verschiedenen Haftungskonzepte wird der Grundtatbestand des deutschen Deliktsrechts, § 823 I BGB, eingeordnet und werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 823 I BGB ausführlich erläutert (A.III.). Dem Prüfungsschema des § 823 I BGB folgend werden sodann Zurechnungsfragen angesprochen (A.VI.). Ein besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Produzent einer mangelhaften Sache haftbar gemacht werden kann. Gegenstand der Ausführungen sind nicht nur Ansprüche aus § 823 I BGB selbst, sondern auch das ProdHaftG (Gliederungspunkt A.VII.). Weiterhin am klassischen Prüfungsschema orientiert schließen sich die Abschnitte zur Rechtswidrigkeit (A.VIII.) und zum Verschulden an (A.IX.) Vertieft wird in diesem Zusammenhang das Prinzip der Verschuldenshaftung anhand der besonderen Ausnahme der Billigkeitshaftung nach § 829 BGB (Gliederungspunkt A.X.). In den folgenden Abschnitten (Gliederungspunkte A.XI. bis A.XVIII.) werden schließlich spezielle deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen vorgestellt (§ 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, § 831 - 834 BGB, die Gefährdungshaftung und hier insbesondere § 7 StVG, § 830 BGB sowie § 1004 BGB).

Der zweite Teil des Kurses (Gliederungspunkt B.) widmet sich dem haftungsausfüllenden Tatbestand. Ausgangspunkt ist hier das allgemeine Schadensrecht. Im Zentrum stehen die drei schadensrechtlichen Grundsätze der Totalreparation, der Wirtschaftlichkeit und des Verbots der Überkompensation (Gliederungspunkt B.I.). Aufbauend auf diesem theoretischen Fundament wird die Systematik der §§ 249 ff. BGB beleuchtet. Nachdem in dem vorangegangenen Abschnitt die Arten des Schadensausgleichs besprochen wurden (Gliederungspunkt B.II.), behandelt der Kurs den Sonderfall der Kompensation immaterieller Schäden (Gliederungspunkt B.III.) und Fragen der haftungsausfüllenden Kausalität (Gliederungspunkt B.IV.). Mit Ausführungen zum Mitverschulden schließt der Kurs. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen wird auf typische Fallgruppen eingegangen, in denen die Gerichte den Schadensersatz wegen Verletzung einer Obliegenheit kürzen (Gliederungspunkt B.V.).

Jede Einheit beginnt mit einer Kurzzusammenfassung der wesentlichen Lerninhalte. Es schließt sich ein ausführliches, mit Grafiken unterstütztes Lernvideo an, worauf Wiederholungs- und Vertiefungsfragen einschließlich kleiner Fallübungen folgen. Letztere können in Form eines interaktiven Quiz am Ende jeder Lerneinheit durch die Kursteilnehmer bearbeitet werden. Die entsprechenden Fragen werden direkt nach der Beantwortung aufgelöst und ergänzende Erläuterungen gegeben, sodass die Teilnehmer ihren Lernfortschritt selbst kontrollieren können. Soweit passend, wurde zusätzlich ein Prüfungsschema zur Verfügung gestellt.

Schwierigkeitsgrad:

Erfahrene

Lehr-/Lernform:

Kurs

Interaktionsformen mit dem System/Betreuer:

E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

Forum

Kursdemo:

zur Kursdemo

Schlagworte:

Privatrecht

Nutzung

Zielgruppe:

Rechtswissenschaft für Uni-Studierende

Nutzbar im Studiengang:

Rechtswissenschaft (Staatsexamen und Nebenfach)

Geeignet für Berufsfeld:

Juristen

Formale Zugangsvoraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

Vorkenntnisse im Bürgerlichen Recht (Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Allgemeiner Teil des Schuldrechts) werden dringend empfohlen.

Erforderliche Vorkenntnisse bzgl. Handhabung der Lernplattform:

-

Verantwortlich

Trägerhochschule:

Uni Würzburg

Anbieter:
Prof. Dr. Florian Bien
Autoren:

Florian Bien, Björn Becker

Betreuer:
Dr. Björn Becker

Prüfung

Onlinetestat - Teilnahmebescheinigung

Art der Prüfung:

Online-Testat

Prüfer:

Prof. Dr. Florian Bien

Anmeldeverfahren:

keine Anmeldung erforderlich

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Nach Absprache mit dem Prüfer

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Kursraum

Zustündiges Prüfungsamt:

Zugelassene Hilfsmittel:

--

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Kursanmeldung

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Kursinhalte

Zertifikat:

Ja (unbenotete Teilnahmebescheinigung)

Anerkennung an folgenden Hochschulen:

Uni Erlangen-Nürnberg (FAU), Uni München (LMU), Uni Würzburg, Uni Augsburg

Sonstige Anerkennung:

noch nicht bekannt

Online-Prüfungsan-/-abmeldung:

Nein

Bemerkung:

Erforderliche Technik

Verwendete Lernplattform:

moodle - Wue Campus

Nutzungsbedingungen

Gebühren:

Nein

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Copyright:

-

Hinweise zur Nutzung:

-

Kursverwaltung

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