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Trägerhochschule
Uni Würzburg
Leistungsnummer
LV_534_1480_1_80_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Privatrecht
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
01.10.2024 00:00 Uhr bis 14.03.2025 23:59 Uhr
Kursabmeldung
01.10.2024 00:00 Uhr bis 14.03.2025 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
01.10.2024 bis 14.03.2025
Freie Plätze
unbegrenzt
Anbieter
Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
4
Sprache
Deutsch
Zielgruppe
Rechtswissenschaft für Uni-Studierende, Rechtswissenschaft für FH-Studierende
Nutzbar im Studiengang

Universität Würzburg: Rechtswissenschaften (Staatsexamen),  Begleitstudium im Europäischen Recht, Aufbaustudium im Europäischen Recht, Bachelor (Nebenfach Jura)
Universität Erlangen-Nürnberg (FAU): Rechtswissenschaften (Staatsexamen)
Universität Augsburg: Rechtswissenschaften (Staatsexamen)

Geeignet für Berufsfeld

JuristInnen und juristisch Interessierte

Online Prüfungsanmeldung
Nein

Europäisches Internationales Privatrecht

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Inhalt

Abstract:

Das Internationale Privatrecht regelt die Frage, welche von mehreren in Betracht kommenden nationalen Privatrechtsordnungen in einem grenzüberschreitenden Fall zur Anwendung kommt. Aufgrund der Globalisierung und der zunehmenden Integration innerhalb der EU, etwa im Rahmen der Personenfreizügigkeit, des grenzüberschreitenden Handels mit Waren und Dienstleistungen, des integrierten Kapitalmarkts und der grenzüberschreitenden Mobilität von Unternehmen, ist das IPR von stetig zunehmender Bedeutung, denn noch immer ist das Privatrecht im Kern nationales Recht, trotz zahlreicher punktueller Harmonisierungsrichtlinien der EU.
Seit 2008 hat die EU zahlreiche Verordnungen zum Internationalen Privatrecht erlassen, damit die mitgliedstaatlichen Gerichte wenigstens die Frage, welches Recht auf einen grenzüberschreitenden Fall Anwendung finden soll, einheitlich beantworten können und das anwendbare Recht nicht mehr von der Wahl des Gerichtsstands abhängt. Über die einheitliche Auslegung der Verordnungen wacht im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens der EuGH.
Mit der europäischen Vereinheitlichung ist die Rechtsanwendung aber gerade für Anfänger auf dem Gebiet des IPR tendenziell schwieriger geworden, denn die einschlägigen Regelungen sind über zahlreiche Verordnungen verstreut, allgemeine Regeln, die im nationalen Recht in einem Allgemeinen Teil zusammengefasst werden, treten in jeder Verordnung eigens in Erscheinung, die Verordnungen sind europäisch-autonom auszulegen und schließlich ist nicht mehr nur die deutsche Rechtsprechung zu beachten, sondern auch und vor allem die des EuGH und der Höchstgerichte aus anderen Mitgliedstaaten.
Die Nutzenden werden durch den Kurs in die Lage versetzt einen Überblick über die Rechtsquellen und deren Anwendbarkeit zu gewinnen und die Normen des Internationalen Privatrechts auf einen Fall anzuwenden. Hierzu werden die wesentliche Rechtsinstrumente und -begriffe vorgestellt und die Nutzenden in die Lage versetzt Fälle selbstständig, nur unter Zuhilfenahme des Gesetzes zu lösen. An geeigneten Stellen werden wesentliche Fragen des Internationalen Privatrechts außerdem angemessen vertieft und zusätzliche Hinweise zur weitergehenden Beschäftigung mit der Thematik gegeben.


Lern- und Qualifikationsziele:

Nach der erfolgreichen Bearbeitung des Kurses kennen die Teilnehmen die theoretischen Grundlagen des IPR und können diese in die Rechtsystematik einordnen und haben ein Systemverständnis für die Materie des IPR. Die Teilnehmenden können Fragen allgemeiner Art und Fälle aus dem Bereich des IPR lösen.

Somit werden die Teilnehmer am Ende des Kurses in der Lage sein die Grundbegriffe des IPR zu definieren, die Regelungsinstrumente der EU anzuwenden und anhand der Rechtsprechung des EuGHs auf bereits judizierte Fälle zu übertragen. Darüber hinaus können auch bislang unbekannte Fälle eigenständig und überzeugend gelöst werden.

Gliederung:

§ 1 Einführung zu Gegenstand und Begriff des IPR sowie zur praktischen Bedeutung
§ 2 Methoden und Interessen
§ 3 Aufbau und Arten von Kollisionsnormen
§ 4 Quellen des IPR
§ 5 Ermittlung des anwendbaren Rechts
§ 6 Die Anwendung fremden Rechts: Vorfrage, ordre public, Anpassung, Amtsermittlung
§ 7 Vertragliche Schuldverhältnisse im Allgemeinen
§ 8 International zwingende Vorschriften (Eingriffsnormen)
§ 9 Exkurs: Anwendungsbereich des CISG
§ 10 Verbrauchervertragsrecht
§ 11 Weitere besondere Vertragsverhältnisse
§ 12 Deliktsrecht und weitere gesetzliche Schuldverhältnisse
§ 13 Sachenrecht
§ 14 Personalstatut und Namensrecht
§ 15 Familien- und Erbrecht
§ 16 Juristische Personen und Gesellschaften
§ 17 Musterklausur und Teilnahmezertifikat

Detaillierter Inhalt:

Die Einheit § 1 führt in den Gegenstand des Kurses ein. Hierzu werden die Grundbegriffe des Internationalen Privatrechts und die Bedeutung der nämlichen für den Rechtsverkehr erläutert.

In § 2 soll dem Nutzenden ein Verständnis für die Wertungen und Interessen der Regelungsbereiche und -techniken des Gesetzgebers vermitteln. Außerdem werden die möglichen Methoden zur Ermittlung des anwendbaren Rechts dargestellt. Die Normen des Internationalen Privatrechts weisen gewisse Besonderheiten auf. Diese sollen im Rahmen der Einheit § 3 vorgestellt werden, um ein Grundverständnis für die zentralen Fragen der Normanwendung zu vermitteln.


Das IPR setzt sich aus Rechtsquellen der EU, des deutschen Gesetzgebers und aus Staatsverträgen und Übereinkommen zusammen. Einen Überblick über diese Normebenen und die wichtigsten Rechtsquellen werden daher dem Nutzenden durch die Einheit § 4 vermittelt. Als Fortsetzung der vorherigen Einheiten wird § 5 die Ermittlung der anwendbaren Rechtsordnung vorgestellt. Hierbei wird nochmals der Umgang mit den Normen des Internationalen Privatrechts und deren Besonderheiten zu thematisieren sein, aber auch die Lösung konkreter Fälle eingeübt.

Das Internationale Privatrecht kann auch zu einer Anwendung fremder Rechtsordnungen führen. Der Umgang mit diesen und einer dem deutschen Rechtsanwender eventuell unbekannten Rechtsordnung kann zu Problemen führen, z.B. wenn ein Rechtsinstitut nicht bekannt ist. Dies soll in Einheit § 6 erörtert werden. In Einheit § 7 erlernen die Teilnehmenden den Umgang mit der Rom I-VO, als der zentralen Verordnung auf diesem Gebiet. Anhand von Erläuterungen und Fällen werden die Grundlagen vermittelt und die Falllösung für dieses Gebiet geübt.


Eine der Besonderheiten des IPR sind die Eingriffsnormen, welche in Einheit § 8 daher gesondert behandelt werden. Diese weichen vom üblichen Prüfungsprogramm im IPR ab und werden hier vorgestellt. Das CISG ist kein Teil des IPR, sondern muss von diesem getrennt werden, weil es vorrangig ist. Daher wird in Einheit § 9 das Wiener Kaufrecht und dessen Abgrenzung vom IPR vorgestellt. Ein besonderes Gebiet des IPRs der Vertraglichen Schuldverhältnisse stellt das Verbrauchervertragsrecht dar. Dessen Normierungen, insbesondere in der Rom I-VO werden daher in Einheit§ 10 ausführlich besprochen und anhand von Fällen vorgestellt. Einheit § 11 stellt die besonderen Vertragsverhältnisse (Anknüpfung von Arbeits-, Beförderungs- und Versicherungsverträgen) vor.


Auch im IPR müssen gesetzliche Schuldverhältnisse von einer Rechtsordnung beherrscht werden. Einheit § 12 befasst sich mit diesen Schuldverhältnissen, unter schwerpunktmäßiger Berücksichtigung des Deliktsrechts. Daran anschließend stellt die Einheit § 13 stellt das IPR im Bereich des Sachenrechts vor. Da hier keine europäische Vereinheitlichung erfolgt ist, werden insbesondere die Regelungen aus dem EGBGB vorgestellt. Die Einheit § 14 stellt das stark vom europäischen Primärrecht beeinflussten Gebiete des Namensrechts vor. Außerdem werden die dem EGBGB unterliegenden Anknüpfungen des Personalstatuts (z.B. Geschäftsfähigkeit) vorgestellt. Die Einheit § 15 stellt die Vielzahl der Rechtsquellen auf dem Gebiet des Familien- und Erbkollisionsrechts vor. Auf diese Weise wird dem Teilnehmenden eine Bestimmung und Anwendung der einschlägigen Rechtsquellen ermöglicht. Das Themenfeld Juristische Personen und Gesellschaften ist stark durch Rechtsprechung des EuGH geprägt. Anhand dieser Rechtsprechung und der europäischen Grundfreiheiten wird daher das Rechtsgebiet in §16 vorgestellt.

Schwierigkeitsgrad:

Einsteiger

Lehr-/Lernform:

Kurs

Interaktionsformen mit dem System/Betreuer:

Übungsaufgaben für Selbstlernbetrieb, E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

Forum

Kursdemo:

zur Kursdemo

Schlagworte:

Privatrecht, Recht, Europarecht

Nutzung

Zielgruppe:

Rechtswissenschaft für Uni-Studierende, Rechtswissenschaft für FH-Studierende

Nutzbar im Studiengang:

Universität Würzburg: Rechtswissenschaften (Staatsexamen),  Begleitstudium im Europäischen Recht, Aufbaustudium im Europäischen Recht, Bachelor (Nebenfach Jura)
Universität Erlangen-Nürnberg (FAU): Rechtswissenschaften (Staatsexamen)
Universität Augsburg: Rechtswissenschaften (Staatsexamen)

Geeignet für Berufsfeld:

JuristInnen und juristisch Interessierte

Formale Zugangsvoraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

Grundkenntnisse im Zivilrecht

Erforderliche Vorkenntnisse bzgl. Handhabung der Lernplattform:

-

Verantwortlich

Trägerhochschule:

Uni Würzburg

Anbieter:
Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Autoren:

Eva-Maria Kieninger

Betreuer:
Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger

Prüfung

Klausur an der Universität Würzburg

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Prüfer:

Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger

Anmeldeverfahren:

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsdauer:

Prüfungsort:

Zustündiges Prüfungsamt:

Zugelassene Hilfsmittel:

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Zertifikat:

Nein

Anerkennung an folgenden Hochschulen:

noch nicht bekannt

Sonstige Anerkennung:

Klausur an der Universität Würzburg

Online-Prüfungsan-/-abmeldung:

Nein

Bemerkung:

unbenotete Teilnahmebescheinigung - Teilnahmebescheinigung

Art der Prüfung:

Online-Testat

Prüfer:

Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger

Anmeldeverfahren:

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsdauer:

Prüfungsort:

Zustündiges Prüfungsamt:

Zugelassene Hilfsmittel:

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Zertifikat:

Nein

Anerkennung an folgenden Hochschulen:

noch nicht bekannt

Sonstige Anerkennung:

unbenotete Teilnahmebescheinigung - Teilnahmebescheinigung

Online-Prüfungsan-/-abmeldung:

Nein

Bemerkung:

Erforderliche Technik

Verwendete Lernplattform:

moodle (WueCampus)

Nutzungsbedingungen

Gebühren:

Nein

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Copyright:

-

Hinweise zur Nutzung:

-

Kursverwaltung

Kursprogramm WS24/25