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Trägerhochschule
Uni Würzburg
Leistungsnummer
LV_189_554_1_80_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Verwaltungsrecht
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
01.10.2024 00:00 Uhr bis 14.03.2025 23:59 Uhr
Kursabmeldung
01.10.2024 00:00 Uhr bis 14.03.2025 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
01.10.2024 bis 14.03.2025
Freie Plätze
unbegrenzt
Anbieter
Prof. Dr. Eckhard Pache
Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
4
Sprache
Deutsch
Zielgruppe
Rechtswissenschaft für Uni-Studierende
Nutzbar im Studiengang
Rechtswissenschaft, HauptfachRechtswissenschaft, Nebenfach
Geeignet für Berufsfeld
Juristen
Online Prüfungsanmeldung
Nein

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht

 Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten

Inhalt

Abstract:

Der Online-Kurs Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht vermittelt den für die Erste juristische Staatsprüfung erforderlichen Pflichtstoff im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Er richtet sich daher in erster Linie an die Jurastudenten des dritten Semesters, die sich in der Vorbereitung auf ihre Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht befinden. Ihnen steht ein ausführliches Kursskript zur Verfügung, dessen Kapitel aufeinander aufbauen und dessen Inhalt durch Übersichten und Schemata verdeutlicht wird. Das erlernte Wissen kann durch die angebotenen Frageklausuren wiederholt und vertieft werden.
Darüberhinaus werden Fälle mit Examensniveau und deren Lösungen zur Verfügung gestellt, die die Schnittstellen des Allgemeinen Verwaltungsrechts mit dem Besonderen Teil verdeutlichen und somit den Studenten, die sich auf die Große Übung im Öffentlichen Recht bzw. das Erste Juristische Staatsexamen vorbereiten, die Möglichkeit geben, schnell und klausurorientiert die wichtigsten Fallkonstellationen im Allgemeinen Verwaltungsrecht zu wiederholen.
Daneben soll der Kurs auch den Studenten anderer Fakultäten, die Öffentliches Recht als Nebenfach belegen, einen Einblick in das Allgemeine Verwaltungsrecht geben, auf dessen Grundlage sie ihr Wissen in den für sie relevanten Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts aufbauen können.  
Behandelt werden zunächst die Organisation der Verwaltung sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grundbegriffe für das Rechtsgebiet. Ein Schwerpunkt bildet dann das Recht des Verwaltungsakts, der zentralen Handlungsform der Exekutive. Vermittelt werden Begriff, Arten und Funktionen des Verwaltungsaktes, seine Einbindung in das verwaltungsrechtliche Rechtsverhältnis und das Verwaltungsverfahren. Danach folgt die Behandlung von Wirksamkeit, Aufhebung und Bestandskraft sowie den Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes. Im nächsten Teil widmet sich der Kurs dem Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags, der die zweite wichtige Form einer verwaltungsrechtliche Einzelfallregelung darstellt. Die Themen Realakt, Satzung und Rechtsverordnung beschließen die Kapitel über die Handlungsformen der Verwaltung. Zum Schluss wird ein Überblick über das förmliche Verwaltungsverfahren, die Verwaltungsvollstreckung und den Verwaltungsrechtsschutz gegeben.

Gliederung:

§ 1 Einführung und verfassungsmäßige Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts
§ 2 Die Abgrenzung zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht
§ 3 Ermessen, Beurteilungsspielraum und unbestimmter Rechtsbegriff
§ 4 Der Verwaltungsakt
§ 5 Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts
§ 6 Fehlerfolgen bei Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes
§ 7 Rücknahme von Verwaltungsakten gem. Art. 48 BayVwVfG
§ 8 Widerruf von Verwaltungsakten nach Art. 49 BayVwVfG
§ 9 Wiederaufgreifen des Verfahrens
§ 10 Nebenbestimmungen
§ 11 Der Öffentlich-rechtliche Vertrag
§ 12 Realakt, Satzung und Rechtsverordnung
§ 13 Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren
§ 14 Verwaltungsvollstreckung
§ 15 Verwaltungsrechtsschutz

Detaillierter Inhalt:

Gegenstand des Allgemeinen Verwaltungsrechts sind diejenigen Verwaltungsrechtsnormen, die für die staatliche Verwaltung insgesamt maßgeblich sind. Das Allgemeine Verwaltungsrecht bestimmt den Anwendungsbereich und Regelungsgehalt der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, die im Verwaltungsverfahren unabhängig vom jeweiligen Sachgebiet einschlägig sind. Praktische Relevanz entfalten die Normen des allgemeinen Verwaltungsrechts jedoch meist innerhalb von Sachverhalten des auf bestimmte Verwaltungsaufgaben zugeschnittenen Besonderen Verwaltungsrechts, zu dem beispielsweise das Kommunal-, Polizei- und Baurecht zu zählen ist.
Im Wesentlichen umfasst das allgemeine Verwaltungsrecht Regelungen über die Verwaltungsorganisation, das Verwaltungsverfahren, die öffentlich-rechtlichen Handlungsformen, die Verwaltungsvollstreckung, die Staatshaftung sowie das Recht der Anstaltsnutzung und das öffentliche Sachenrecht. Die jeweiligen Vorschriften sind dabei immer unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben an verwaltungsrechtliches Handeln anzuwenden.
Innerhalb der verwaltungsrechtlichen Vorschriften ist insbesondere zwischen gebundenen Entscheidungen und solchen, die auf Ermessensausübung beruhen, zu unterscheiden.
Im Mittelpunkt des Allgemeinen Verwaltungsrechts stehen die Bestimmungen über den Verwaltungsakt, der die wichtigste Handlungsform der Verwaltung darstellt. Geregelt werden dessen formelle Rechtmäßigkeitsanforderungen, die Fehlerfolgen bei Rechtswidrigkeit, Voraussetzungen für dessen Aufhebung und der Zeitpunkt der Bestandskraft. Zudem werden die Anforderungen an Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes festgelegt. Daneben ist das Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags, der die zweitwichtigste Erscheinungsform verwaltungsrechtlichen Handelns darstellt, essentieller Bestandteil des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Praktisch weniger relevant sind die als Realakt, Satzung oder der Rechtsverordnung bezeichneten verwaltungsrechtlichen Handlungsformen.
Zuletzt gewinnt das Allgemeine Verwaltungsrecht weitgehende Bedeutung, indem es die grundlegenden Bestimmungen zum Verwaltungsrechtsschutz normiert. Es wird geregelt unter welchen Voraussetzungen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, welche verwaltungsgerichtlichen Klagearten dem Einzelnen zur Verfügung stehen und unter welchen Umständen vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden kann.

Schwierigkeitsgrad:

Einsteiger, Erfahrene

Lehr-/Lernform:

Kurs

Interaktionsformen mit dem System/Betreuer:

E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail

Kursdemo:

zur Kursdemo

Schlagworte:

Recht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht

Nutzung

Zielgruppe:

Rechtswissenschaft für Uni-Studierende

Nutzbar im Studiengang:

Rechtswissenschaft, HauptfachRechtswissenschaft, Nebenfach

Geeignet für Berufsfeld:

Juristen

Formale Zugangsvoraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse bzgl. Handhabung der Lernplattform:

keine

Verantwortlich

Trägerhochschule:

Uni Würzburg

Anbieter:
Prof. Dr. Eckhard Pache
Autoren:

Eckhard Pache, Julia Pieper, Matthias Rögele, Johannes Krause

Betreuer:
Lehrstuhl Prof. Pache Kursbetreuer

Prüfung

Prüfungsangebot zur Lehrveranstaltung

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Prüfer:

Prof. Dr. Eckhard Pache

Anmeldeverfahren:

Informationen zur Klausur im Kurs oder auf Anfrage bei den Kursbetreuern

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Nach Absprache mit dem Prüfer

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Würzburg oder nach Absprache

Zustündiges Prüfungsamt:

Heimathochschule

Zugelassene Hilfsmittel:

Gesetzestexte

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Kursinhalte

Zertifikat:

Ja (Bewerteter Schein oder nach Absprache)

Anerkennung an folgenden Hochschulen:

Uni Würzburg, Uni Regensburg, Uni Erlangen-Nürnberg (FAU)

Sonstige Anerkennung:

noch nicht bekannt

Online-Prüfungsan-/-abmeldung:

Nein

Bemerkung:

Erforderliche Technik

Verwendete Lernplattform:

Moodle

Nutzungsbedingungen

Gebühren:

Nein

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Copyright:

-

Hinweise zur Nutzung:

keine

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