vhb-Kursprogramm
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Kursdetails
- Anbieterhochschule
- Uni Würzburg
- Kurs-ID
- LV_533_1542_1_81_1
- Fächergruppe
- Rechtswissenschaft
- Teilgebiet
- Privatrecht
- Titel (englisch)
- Basic course tort law
- Bemerkungen
- -
- Kursanmeldung
- 15.03.2025 00:00 Uhr bis 30.09.2025 23:59 Uhr
- Kursabmeldung
- 15.03.2025 00:00 Uhr bis 30.09.2025 23:59 Uhr
- Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
- 15.03.2025 bis 30.09.2025
- Bereitstellung der Kursinhalte
- -
- Freie Plätze
- unbegrenzt
- Anbieter
Prof. Dr. Florian Bien
- Umfang
- Details zur Anrechnung in den FAQs
- SWS
- 2
- ECTS
- 5
- Sprache
- Deutsch
- Kurs ist konzipiert für
Rechtswissenschaft (Staatsexamen und Nebenfach)
- Online Prüfungsanmeldung
- Ja, teilweise
Grundlagen des Deliktsrechts
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Inhalt
Abstract:
Das Deliktsrecht ist zentraler Bestandteil der gesamten juristischen Ausbildung im Zivilrecht bis hin zu beiden juristischen Examina. Der Kurs richtet sich vornehmlich an Studierende der Rechtswissenschaft. Als grundlegendes, praxisrelevantes und lebensnahes Rechtsgebiet setzten sich erfahrungsgemäß auch viele Studierende anderer Fachrichtungen (beispielsweise im Rahmen des Nebenfachs) mit dem Deliktsrecht auseinander. Ebenso bietet sich der Kurs zur Auffrischung und Wiederholung für Rechtsreferendare und Praktiker an.
Der Kurs untergliedert sich in zwei Hauptteile. Im ersten Teil (Gliederungspunkt A.) wird der haftungsbegründende Tatbestand der Anspruchsgrundlagen zur Haftung wegen unerlaubter Handlungen besprochen. Der zweite Teil (Gliederungspunkt B.) widmet sich dem haftungsausfüllenden Tatbestand mit einem Fokus auf dem allgemeinen Schadensrecht. Teilweise werden die Darstellungen anhand von Beispielsfällen illustriert.
Lern- und Qualifikationsziele:
Die Studierenden haben vertiefte Kenntnisse im Bereich des Deliktsrechts erworben, können die relevanten Grundbegriffe definieren und diese wiedergeben. Darüber hinaus sind sie in der Lage, einzelne deliktsrechtliche Fallgruppen (wie etwa bestimmte Formen von Delikten, unterschiedliche Haftungsvoraussetzungen, z. B. Verschuldens- oder Gefährdungshaftung etc.) voneinander abzugrenzen. Ferner können die Studierenden ihr deliktsrechtliches Wissen in Form von Fallbearbeitungen anwenden und entsprechende Fragestellungen selbstständig bearbeiten und lösen. Dabei können die Studierenden verschiedene, in Literatur und Praxis vertretene Rechtsansichten und Modelle gegenüberstellen und - gestützt auf Argumente - eigene Lösungen entwickeln und vertreten.
Gliederung:
A. Haftung wegen unerlaubter Handlung
I. Arten der Haftung, insbes. Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung
II. Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB im Überblick
III. Die nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechte und Rechtsgüter, insbes.
1. Leben
2. Körper/Gesundheit
3. Eigentum
4. Sog. Rahmenrechte (Persönlichkeitsrecht, Gewerbebetrieb)
5. Ausschluss der Haftung für reine Vermögensschäden
IV. Insbesondere: Haftung aus Vertrag und Delikt bei „weiterfressendem“ Mangel
V. Ansprüche Dritter bei Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung
VI. Haftungsbegründende Kausalität
VII. Produzenten- und Produkthaftung
VIII. Rechtswidrigkeit
IX. Verschulden
X. Billigkeitshaftung (§ 829 BGB)
XI. Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB)
XII. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)
XIII. Haftung für den Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)
XIV. Haftung des Aufsichtspflichtigen (§ 832 BGB)
XV. Haftung des Tierhalters und Tieraufsehers (§§ 833, 834 BGB)
XVI. Gefährdungshaftung, insbesondere des Kfz-Halters nach § 7 StVG
XVII. Haftung mehrerer Personen (§ 830 BGB)
XVIII. Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch (§ 1004 BGB)
B. Allgemeines Schadensrecht: Art und Umfang der Schadensersatzpflicht
I. Drei schadensrechtliche Grundsätze
II. Zwei Arten des Schadensausgleichs: Integritätsinteresse – Schadenskompensation
III. Nichtvermögensschaden (Immaterialschadensersatz, Schmerzensgeld
IV. Haftungsausfüllende Kausalität
V. Mitverschulden
Detaillierter Inhalt:
Im ersten Teil des Kurses (Gliederungspunkt A.) wird in einem einführenden Abschnitt ein Überblick über die verschiedenen Haftungsarten und die korrespondierenden Anspruchsgrundlagen gegeben (Gliederungspunkte A.I. und A.II.). In den Rahmen dieser verschiedenen Haftungskonzepte wird der Grundtatbestand des deutschen Deliktsrechts, § 823 I BGB, eingeordnet und werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 823 I BGB ausführlich erläutert (A.III.). Dem Prüfungsschema des § 823 I BGB folgend werden sodann Zurechnungsfragen angesprochen (A.VI.). Ein besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Produzent einer mangelhaften Sache haftbar gemacht werden kann. Gegenstand der Ausführungen sind nicht nur Ansprüche aus § 823 I BGB selbst, sondern auch das ProdHaftG (Gliederungspunkt A.VII.). Weiterhin am klassischen Prüfungsschema orientiert schließen sich die Abschnitte zur Rechtswidrigkeit (A.VIII.) und zum Verschulden an (A.IX.) Vertieft wird in diesem Zusammenhang das Prinzip der Verschuldenshaftung anhand der besonderen Ausnahme der Billigkeitshaftung nach § 829 BGB (Gliederungspunkt A.X.). In den folgenden Abschnitten (Gliederungspunkte A.XI. bis A.XVIII.) werden schließlich spezielle deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen vorgestellt (§ 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, § 831 - 834 BGB, die Gefährdungshaftung und hier insbesondere § 7 StVG, § 830 BGB sowie § 1004 BGB).
Der zweite Teil des Kurses (Gliederungspunkt B.) widmet sich dem haftungsausfüllenden Tatbestand. Ausgangspunkt ist hier das allgemeine Schadensrecht. Im Zentrum stehen die drei schadensrechtlichen Grundsätze der Totalreparation, der Wirtschaftlichkeit und des Verbots der Überkompensation (Gliederungspunkt B.I.). Aufbauend auf diesem theoretischen Fundament wird die Systematik der §§ 249 ff. BGB beleuchtet. Nachdem in dem vorangegangenen Abschnitt die Arten des Schadensausgleichs besprochen wurden (Gliederungspunkt B.II.), behandelt der Kurs den Sonderfall der Kompensation immaterieller Schäden (Gliederungspunkt B.III.) und Fragen der haftungsausfüllenden Kausalität (Gliederungspunkt B.IV.). Mit Ausführungen zum Mitverschulden schließt der Kurs. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen wird auf typische Fallgruppen eingegangen, in denen die Gerichte den Schadensersatz wegen Verletzung einer Obliegenheit kürzen (Gliederungspunkt B.V.).
Jede Einheit beginnt mit einer Kurzzusammenfassung der wesentlichen Lerninhalte. Es schließt sich ein ausführliches, mit Grafiken unterstütztes Lernvideo an, worauf Wiederholungs- und Vertiefungsfragen einschließlich kleiner Fallübungen folgen. Letztere können in Form eines interaktiven Quiz am Ende jeder Lerneinheit durch die Kursteilnehmer bearbeitet werden. Die entsprechenden Fragen werden direkt nach der Beantwortung aufgelöst und ergänzende Erläuterungen gegeben, sodass die Teilnehmer ihren Lernfortschritt selbst kontrollieren können. Soweit passend, wurde zusätzlich ein Prüfungsschema zur Verfügung gestellt.
Lern-/Qualifikationsziele:
-
Lehrveranstaltungstyp:
Kurs
Interaktionsformen mit Betreuer/in:
Interaktionsformen mit Mitlernenden:
Forum
Kursdemo:
Nutzung
Kurs ist konzipiert für:
Rechtswissenschaft (Staatsexamen und Nebenfach)
Formale Voraussetzungen:
keine
Erforderliche Vorkenntnisse:
Vorkenntnisse im Bürgerlichen Recht (Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Allgemeiner Teil des Schuldrechts) werden dringend empfohlen.
Hinweise zur Nutzung:
-
Kursumsetzung (verwendete Medien):
-
Erforderliche Technik:
-
Nutzungsentgelte:
für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb
Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:
-
Verantwortlich
Anbieterhochschule:
Uni Würzburg
Anbieter:
Autoren:
Florian Bien
Björn Becker
Betreuer:
Prüfung
Onlinetestat - Teilnahmebescheinigung Präsenzprüfung Universität WürzburgOnlinetestat - Teilnahmebescheinigung
Art der Prüfung:
Online-Testat
Bemerkung:
–
Prüfer:
Prof. Dr. Florian Bien
Prüfungsanmeldung erforderlich:
nein
Anmeldeverfahren:
–
Prüfungsanmeldefrist:
–
Prüfungsabmeldefrist:
–
Kapazität:
–
Prüfungsdatum:
Nach Absprache mit dem Prüfer
Prüfungsdauer:
120 Minuten
Prüfungsort:
Kursraum
Zuständiges Prüfungsamt:
–
Zugelassene Hilfsmittel:
--
Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
Kursanmeldung
Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
Kursinhalte
Zertifikat:
Ja (unbenotete Teilnahmebescheinigung)
Anerkennung:
–
Präsenzprüfung Universität Würzburg
Art der Prüfung:
schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)
Bemerkung:
–
Prüfer:
Prof. Dr. Florian Bien
Prüfungsanmeldung erforderlich:
ja
Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das vhb-Portal.
Prüfungsanmeldefrist:
13.05.2025 00:00 Uhr bis 15.06.2025 23:59 Uhr
Prüfungsabmeldefrist:
–
Kapazität:
–
Prüfungsdatum:
23.06.2025
Prüfungszeitraum:
10:00 bis 12:00
Prüfungsdauer:
120 Minuten
Prüfungsort:
in HS 224 (Neue Universität).
Zuständiges Prüfungsamt:
–
Zugelassene Hilfsmittel:
Hilfsmittel: Text des BGB mit den Markierungen, die auch für die Staatsprüfungen zulässig sind.
Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
–
Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
–
Zertifikat:
Nein
Anerkennung:
–
Kursverwaltung
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