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Anbieterhochschule
Uni Passau
Kurs-ID
LV_299_1394_2_81_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Öffentliches Recht
Titel (englisch)
Public law for non-jurists II - Basic principles of administrative law
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
15.03.2025 00:00 Uhr bis 30.09.2025 23:59 Uhr
Kursabmeldung
15.03.2025 00:00 Uhr bis 30.09.2025 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
10.04.2025 bis 30.09.2025
Bereitstellung der Kursinhalte
-
Freie Plätze
unbegrenzt
Anbieter

Prof. Dr. Urs Kramer

Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
3
Sprache
Deutsch
Kurs ist konzipiert für
-
Online Prüfungsanmeldung
Nein

Öffentliches Recht für Nichtjurastudierende II

Grundzüge des Verwaltungsrechts

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Inhalt

Abstract:

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende eines anderen Studienganges als der Rechtswissenschaft und vermittelt die Grundzüge des Verwaltungsrechts in verständlicher und an den Bedürfnissen dieser Studiengänge orientierter Art und Weise. Die Vorlesung deckt die Grundlagen des Verwaltungsrechts in drei Teilen ab: Zunächst wird das Allgemeine Verwaltungsrecht – also der Verwaltungsaufbau und die Handlungsformen der Verwaltung – dargestellt. Sodann wird anhand des Verwaltungsprozessrechts beleuchtet, wie die prozessuale Gewährleistung und Durchsetzung von Rechten im Verwaltungsrecht abläuft. Schließlich wird im Staatshaftungsrecht untersucht, welche Ansprüche – wie Folgenbeseitigung, Schadensersatz oder Entschädigung – der Bürger bei Rechtsverletzungen durch Staatshandeln haben kann.

Die Veranstaltung bildet die  „Brücke“ zu weiteren öffentlich-rechtlichen vhb-Veranstaltungen. Sie soll es Nichtjurastudierenden ermöglichen, aufbauend auf dem hier vermittelten Wissen spezielle, gegebenenfalls auch bislang primär an Studierende der Rechtswissenschaft gerichtete Veranstaltungen zu belegen und sich auf diese Weise spezifische, für ein bestimmtes Berufsfeld erforderliche oder nützliche juristische Kenntnisse anzueignen. Nichtjurastudierenden soll das breite Feld des Öffentlichen Rechts eröffnet werden, damit sie sich individuell nach den eigenen Bedürfnissen und Wünschen weiterbilden und einschlägige Zusatzqualifikationen erlangen können. Die Veranstaltung soll damit als Basis und – wenn erforderlich –  „Einstiegsmöglichkeit“ sowohl für andere Online- als auch für Präsenzveranstaltungen zum Öffentlichen Recht an den einzelnen bayerischen Hochschulen dienen. Ein Beispiel sind insoweit etwa die vom verantwortlichen Dozenten Kramer betreuten Vorlesungen zum Wirtschaftsverwaltungs-, Regulierungs- und Vergaberecht, die  „fachfremde“ Studierende – was häufiger beklagt wird – mangels der nötigen Grundkenntnisse bislang nicht mit Gewinn belegen könnten.

Gliederung:

1. Kapitel: Allgemeines Verwaltungsrecht
§ 1 Die Verwaltung und ihre Träger
§ 2 Die Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung
§ 3 Der Verwaltungsakt
§ 4 Der öffentlich-rechtliche Vertrag
§ 5 Schlichtes Verwaltungshandeln – der Realakt
§ 6 Die Rechtsverordnung, die Satzung und der Plan

2. Kapitel: Verwaltungsprozessrecht
§ 7 Die Grundsätze des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
§ 8 Die Voraussetzungen für den Erfolg eines Rechtsbehelfes
§ 9 Die Sachentscheidungsvoraussetzungen in Verfahren erster Instanz
§ 10 Die Begründetheitsprüfung erstinstanzlicher Verfahren
§ 11 Überblick über die Rechtsmittel

3. Kapitel: Staatshaftungsrecht
§ 12 Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen
§ 13 Amtshaftungsanspruch
§ 14 Aufopferungsansprüche
§ 15 Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch
§ 16 Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
§ 17 Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
§ 18 Ansprüche wegen Geschäftsführung ohne Auftrag
§ 19 Europäische Staatshaftung

Detaillierter Inhalt:

Die Vorlesung bildet den zweiten Teil des Veranstaltungsbündels „Öffentliches Recht für Nichtjurastudierenden“. Sie ergänzt die Vorlesung „Öffentliches Recht für Nichtjurastudierenden I: Grundzüge des Staatsrechts“. Die Veranstaltung vermittelt Nichtjurastudierenden die Grundzüge des Öffentlichen Rechts in verständlicher und an den Bedürfnissen dieser Studiengänge orientierter Art und Weise. Die Aufteilung in zwei Veranstaltungen und die daraus resultierende stärkere Modularisierung dient dabei dem Zweck, den Nutzern eine möglichst weitreichende Flexibilität bei der Auswahl des Lernstoffes zu ermöglichen. Als zweites „Kerngebiet“ wird dabei aus dem weiten Feld des Öffentlichen Rechts das Verwaltungsrecht herausgegriffen.

Das gleichsam aus dem Staatsrecht fließende Verwaltungsrecht regelt den rechtlichen Unterbau der vollziehenden Gewalt. Den Kern der Darstellung stellt hier das in einem ersten Kapitel behandelte Allgemeine Verwaltungsrecht dar, das sich mit dem bundesdeutschen und dem bayerischen Verwaltungsaufbau sowie den verschiedenen Handlungsformen der Verwaltung gegenüber dem Bürger samt ihrer rechtlichen Einordnung befasst. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem besonders (praxis-)relevanten Verwaltungsakt. Flankiert wird das Allgemeine Verwaltungsrecht durch das in einem zweiten Kapitel dargestellte Verwaltungsprozessrecht, das der prozessualen Gewährleistung und Durchsetzung der Rechte der beteiligten Akteure dient, und durch das in einem dritten Kapitel dargestellte Staatshaftungsrecht, das die verschiedenen Anspruchsgrundlagen des Bürgers im Hinblick auf die Folgenbeseitigung, den Schadensersatz und die Entschädigung bei Rechtsverletzungen durch den Staat behandelt.

Abgeprüft wird bereits während der Vorlesung das erfolgreiche Erlernen des vermittelten Stoffes, vor allem aber auch seine Anwendung auf einen konkreten (Lebens-)Sachverhalt, durch das Stellen allgemeiner (Wiederholungs-)Fragen, jedoch auch von selbstständig zu lösenden Fallaufgaben verschiedenen Umfanges.

Lernziele:
Mit der erfolgreichen Kursbearbeitung haben die Teilnehmenden ein Grundverständnis des deutschen Verwaltungsaufbaues, der verschiedenen Handlungsformen der Verwaltung gegenüber dem Bürger und der damit zusammenhängenden Rechtsschutzmöglichkeiten. Sie sind in der Lage, die hinter Staat und Gesellschaft stehenden rechtlichen Prinzipien der öffentlichen Verwaltung zu durchblicken und auf fachspezifische Praxisfälle anzuwenden.

Lern-/Qualifikationsziele:

-

Lehrveranstaltungstyp:

Kurs

Interaktionsformen mit Betreuer/in:

E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail, Forum

Kursdemo:

zur Kursdemo

Nutzung

Kurs ist konzipiert für:

-

Formale Voraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

keine

Hinweise zur Nutzung:

-

Kursumsetzung (verwendete Medien):

-

Erforderliche Technik:

-

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:

-

Verantwortlich

Anbieterhochschule:

Uni Passau

Anbieter:

Prof. Dr. Urs Kramer

Autoren:

Urs Kramer

Betreuer:

Prof. Dr. Urs Kramer

Prüfung

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Prüfer:

Prof. Dr. Urs Kramer

Prüfungsanmeldung erforderlich:

ja

Anmeldeverfahren:

Prüfungsanmeldefrist:

15.03.2025 00:00 Uhr bis 30.09.2025 00:00 Uhr

Prüfungsabmeldefrist:

15.03.2025 00:00 Uhr bis 30.09.2025 00:00 Uhr

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Zuständiges Prüfungsamt:

Zugelassene Hilfsmittel:

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Zertifikat:

Nein

Anerkennung:

Kursverwaltung

Kursprogramm SS25

Kursprogramm WS25/26