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Kursdetails
- Anbieterhochschule
- Uni Erlangen-Nürnberg (FAU)
- Kurs-ID
- LV_158_769_1_81_1
- Fächergruppe
- Rechtswissenschaft
- Teilgebiet
- Strafrecht
- Titel (englisch)
- Ancillary Fields to Criminal Law
- Bemerkungen
- -
- Kursanmeldung
- 15.03.2025 00:00 Uhr bis 31.08.2025 23:59 Uhr
- Kursabmeldung
- 15.03.2025 00:00 Uhr bis 31.08.2025 23:59 Uhr
- Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
- durchgehend (15.03. bis 30.09.)
- Bereitstellung der Kursinhalte
- -
- Freie Plätze
- unbegrenzt
- Anbieter
Prof. Dr. Hans Kudlich
- Umfang
- Details zur Anrechnung in den FAQs
- SWS
- 3
- ECTS
- 5
- Sprache
- Deutsch
- Kurs ist konzipiert für
- Rechtswissenschaft
- Online Prüfungsanmeldung
- Ja
Strafrechtliche Nebengebiete
(Sanktionenrecht, Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht)
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Inhalt
Abstract:
Das sog. Sanktionenrecht, das Strafvollzugsrecht und das Jugendstrafrecht bilden zusammen die "klassischen" dogmatischen kriminalwissenschaftlichen Ergänzungsfächer zu den strafrechtlichen Veranstaltungen des Jurastudiums. Nicht zuletzt Auf Grund ihrer Verankerung auch im früheren Wahlfachstudiums sind die beiden Veranstaltungen Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht auch Bestandteile vieler strafrechtlicher Schwerpunktbereiche an Bayerns Juristischen Fakultäten; an einigen Fakultäten (etwa Erlangen, München, Passau) sind die Sanktionen dazu gekommen. Ferner handelt es sich um Fächer, die für Studierende in sozialwissenschaftlichen Fächern und in der Psychologie - sowohl hinsichtlich der inneren Verknüpfung mit den jeweiligen Hauptfächern als auch mit Blick auf etwaige spätere Berufsfelder - am wichtigsten sein dürften.
Obwohl es sich um getrennte Rechtsmaterien handelt, die in Präsenzvorlesungen vielerorts auch zwei oder drei Vorlesungen umfassen (aber interessanterweise teilweise auch miteinander in einer Vorlesung behandelt werden), werden sie auf Grund ihrer auch zahlreichen inneren Zusammenhänge vorliegende in einem gemeinsamen Onlinekurs behandelt. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Fächer in allen juristischen Schwerpunktbereichen nur einzelne aus mehreren verschiedenen strafrechtlichen Bereichen (z.B. kombiniert mit internationalem Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht etc.) darstellen und somit für die Nebenfachadressaten vor allem die Grundzüge interessant sind. In diesem Sinne setzt sich das Angebot zusammen aus den großen Blöcken Sanktionenrecht, Strafvollzugsrecht und Jugendstrafrecht zusammen.
Im Sanktionenrecht werden die verschiedenen "Spuren" strafrechtlicher Reaktionen behandelt, wobei ein Schwerpunkt auf den allgemeinen Strafzumessungserwägungen (einschließlich den Nebenentscheidungen, wie etwa der Strafaussetzung zur Bewährung) liegt. Selbstverständlich werden aber auch die insbesondere für das Wirtschaftsstrafrecht wichtigen Fragen von Verfall und Einziehung sowie der große Komplex der Maßregeln der Besserung und Sicherung behandelt.
Im Strafvollzugsrecht geht es zum einen darum, auch praktische / organisatorische Fragen des Strafvollzugs zu vermitteln. Zum anderen und vor allem aber geht es um die Rechtsstellung des Gefangenen, etwa mit Blick auf Freizeitgestaltung, Arbeit und Entlohnung, Vollzugslockerungen u.a. Damit verknüpft sind die allgemeinen Vollzugsprinzipien ebenso wie das Spannungsverhältnis zwischen Resozialisierung und Sicherheit und Ordnung.
Das Jugendstrafrecht schließlich beschreibt ein Sonderstrafrecht für junge Täter. Hier sind dessen Anwendungsbereich und dessen Inhalte zu erörtern. Die wesentlichen Inhalte sind die eingeschränkte Verantwortlichkeit von Jugendlichen, die speziellen Rechtsfolgen und die Besonderheiten des Jugenstrafverfahrens.
Gliederung:
A. Sanktionen
I. Grundlagen
II. Allgemeine Regelungen der Haupt- und Nebenstrafen
III. Die allgemeinen Schritte der Strafzumessung (Überblick)
IV. Sonderfragen der Strafzumessung
V. Verfall und Einziehung
VI. Maßregeln der Besserung und Sicherung
B. Strafvollzugsrecht
I. Grundlagen
II. Vollzugsaufgaben und Gestaltungsprinzipien
III. Vollzugsablauf und organisatorischer Rahmen
IV. Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung
V. Beschäftigung außerhalb der Arbeitszeit
VI. Sicherheit und Ordnung in der Anstalt
VII. Vollzugsverfahrensrecht
C. Jugendstrafrecht
I. Einführung, Anwendungsbereich des JGG und Begriffe
II. Anwendbarkeit des materiellen Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen nach § 3 JGG
III. Das Rechtsfolgensystem des JGG (1)
IV. Das Rechtsfolgensystem des JGG (2)
V. Jugendstrafe und Jugendstrafvollzug
VI. Jugendgerichtsverfahren (1)
VII. Jugendgerichtsverfahren (2)
Detaillierter Inhalt:
Das sog. Sanktionenrecht, das Strafvollzugsrecht und das Jugendstrafrecht bilden zusammen die "klassischen" dogmatischen kriminalwissenschaftlichen Ergänzungsfächer zu den strafrechtlichen Veranstaltungen des Jurastudiums. Nicht zuletzt Auf Grund ihrer Verankerung auch im früheren Wahlfachstudiums sind die beiden Veranstaltungen Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht auch Bestandteile vieler strafrechtlicher Schwerpunktbereiche an Bayerns Juristischen Fakultäten; an einigen Fakultäten (etwa Erlangen, München, Passau) sind die Sanktionen dazu gekommen. Ferner handelt es sich um Fächer, die für Studierende in sozialwissenschaftlichen Fächern und in der Psychologie - sowohl hinsichtlich der inneren Verknüpfung mit den jeweiligen Hauptfächern als auch mit Blick auf etwaige spätere Berufsfelder - am wichtigsten sein dürften.
Obwohl es sich um getrennte Rechtsmaterien handelt, die in Präsenzvorlesungen vielerorts auch zwei oder drei Vorlesungen umfassen (aber interessanterweise teilweise auch miteinander in einer Vorlesung behandelt werden), werden sie auf Grund ihrer auch zahlreichen inneren Zusammenhänge vorliegende in einem gemeinsamen Onlinekurs behandelt. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Fächer in allen juristischen Schwerpunktbereichen nur einzelne aus mehreren verschiedenen strafrechtlichen Bereichen (z.B. kombiniert mit internationalem Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht etc.) darstellen und somit für die Nebenfachadressaten vor allem die Grundzüge interessant sind. In diesem Sinne setzt sich das Angebot zusammen aus den großen Blöcken Sanktionenrecht, Strafvollzugsrecht und Jugendstrafrecht zusammen.
Im Sanktionenrecht werden die verschiedenen "Spuren" strafrechtlicher Reaktionen behandelt, wobei ein Schwerpunkt auf den allgemeinen Strafzumessungserwägungen (einschließlich den Nebenentscheidungen, wie etwa der Strafaussetzung zur Bewährung) liegt. Selbstverständlich werden aber auch die insbesondere für das Wirtschaftsstrafrecht wichtigen Fragen von Verfall und Einziehung sowie der große Komplex der Maßregeln der Besserung und Sicherung behandelt.
Im Strafvollzugsrecht geht es zum einen darum, auch praktische / organisatorische Fragen des Strafvollzugs zu vermitteln. Zum anderen und vor allem aber geht es um die Rechtsstellung des Gefangenen, etwa mit Blick auf Freizeitgestaltung, Arbeit und Entlohnung, Vollzugslockerungen u.a. Damit verknüpft sind die allgemeinen Vollzugsprinzipien ebenso wie das Spannungsverhältnis zwischen Resozialisierung und Sicherheit und Ordnung.
Das Jugendstrafrecht schließlich beschreibt ein Sonderstrafrecht für junge Täter. Hier sind dessen Anwendungsbereich und dessen Inhalte zu erörtern. Die wesentlichen Inhalte sind die eingeschränkte Verantwortlichkeit von Jugendlichen, die speziellen Rechtsfolgen und die Besonderheiten des Jugenstrafverfahrens.
In allen drei Bereichen gilt: Der Stoff wird im Ausgangspunkt über Lerneinheiten i.S. von "virtuellen Karteikarten" vermittelt. Diese Vermittlung wird unterstützt durch erläuternde Übersichten und verkürzt aufbereitete Originalentscheidungen. Möglichkeiten zur "Selbstüberprüfung" bestehen durch Wiederholungsfragen, Satzergänzungsfragen und Multiple-Choice-Fragen.
Lern-/Qualifikationsziele:
-
Lehrveranstaltungstyp:
Kurs
Interaktionsformen mit Betreuer/in:
Interaktionsformen mit Mitlernenden:
Kursdemo:
Nutzung
Kurs ist konzipiert für:
Rechtswissenschaft
Formale Voraussetzungen:
keine
Erforderliche Vorkenntnisse:
keine
Hinweise zur Nutzung:
-
Kursumsetzung (verwendete Medien):
-
Erforderliche Technik:
-
Nutzungsentgelte:
für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb
Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:
-
Verantwortlich
Anbieterhochschule:
Uni Erlangen-Nürnberg (FAU)
Anbieter:
Autoren:
Hans Kudlich
Roland Zimmermann
Betreuer:
Prüfung
schriftliche Prüfung
Art der Prüfung:
schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)
Bemerkung:
Prüfungsangebot zur Lehrveranstaltung
Prüfer:
Prof. Dr. Hans Kudlich
Prüfungsanmeldung erforderlich:
ja
Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das vhb-Portal.
Prüfungsanmeldefrist:
15.03.2025 00:00 Uhr bis 31.07.2025 23:59 Uhr
Prüfungsabmeldefrist:
15.03.2025 00:00 Uhr bis 31.07.2025 23:59 Uhr
Kapazität:
–
Prüfungsdatum:
–
Prüfungszeitraum:
–
Prüfungsdauer:
120 Minuten
Prüfungsort:
–
Zuständiges Prüfungsamt:
Durchführung: FAU, Anerkennung: Heimathochschule
Zugelassene Hilfsmittel:
Schönfelder - Deutsche Gesetze oder andere Textsammlung zum Strafrecht (z.B. Nomos-Verlag) Text zum Bayerischen Strafvollzugsgesetz
Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
keine
Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
Kursinhalte
Zertifikat:
Ja (benoteter Schein)
Anerkennung:
–
Kursverwaltung
Kursprogramm SS25
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