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Anbieterhochschule
Uni Regensburg
Kurs-ID
LV_338_853_2_81_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Arbeitsrecht
Titel (englisch)
Online Class on Individual Employment Law (VIA)
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
15.03.2025 00:00 Uhr bis 30.09.2025 23:59 Uhr
Kursabmeldung
15.03.2025 00:00 Uhr bis 30.09.2025 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
15.03.2025 bis 30.09.2025
Bereitstellung der Kursinhalte
-
Freie Plätze
unbegrenzt
Anbieter

Prof. Dr. Frank Maschmann

Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
4
ECTS
5
Sprache
Deutsch
Kurs ist konzipiert für
Bei allgemein rechtlichen Grundkenntnissen kann der Kurs allen Interessierten die Grundlagen des Individualarbeitsrechts nahebringen.
Online Prüfungsanmeldung
Nein

Virtuelles Individualarbeitsrecht (VIA)

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Inhalt

Abstract:

Pflichtstoff des Arbeitsrechts in der Ersten Juristischen Prüfung in Bayern: Recht des Arbeitsverhältnisses mit den erforderlichen kollektiven Bezügen. Jeweils mit kürzeren und längeren Übungsfällen.

Gliederung:

A. Begriff, Entstehung und System des Arbeitsrechts
I. Begriff und Abgrenzung des Arbeitsrechts
II. Geschichtliche Grundlagen und Entwicklung des Arbeitsrechts
III. Grundgedanken des Arbeitsrechts
IV. System des Arbeitsrechts

B. Allgemeines
I. Arbeitnehmerbegriff
II. Arbeitnehmergruppen
III. Arbeitnehmerähnliche Personen, § 5 I 2 ArbGG
IV. Der Arbeitnehmer als Verbraucher
V. Gruppenarbeitsverhältnisse
VI. Arbeitgeber - Betrieb - Unternehmen - Konzern

C. Begründung des Arbeitsverhältnisses
I. Anbahnung des Arbeitsvertrages
II. Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungs-/Aufklärungspflichten des Arbeitnehmers
III. Benachteiligungsverbot, § 7 AGG
IV. Abschluss des Arbeitsvertrages und Beginn
V. Abschlussverbote und Abschlussbeschränkungen
VI. Nichtigkeit und Anfechtung des Arbeitsvertrages - fehlerhaftes Arbeitsverhältnis
VII. Arbeitsvertragsformen
VIII. Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses
IX. Änderung des Arbeitsvertrages
X. AGB-Kontrolle von allgemeinen Arbeitsbedingungen (mit einzelnen typischen Klauseln)

D. Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
I. Pflichten des Arbeitnehmers
II. Pflichten des Arbeitgebers
III. Rechte des Arbeitnehmer
IV. Rechte des Arbeitgebers

E. Entgeltfortzahlung
I. Allgemeines
II. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, §§ 1, 3 ff. EFZG
III. Entgeltfortzahlung an Feiertagen, § 2 EFZG
IV. Entgeltfortzahlung bei Annahmeverzug des Arbeitgebers, §§ 615 S. 1, 293 ff.   BGB
V. Entgeltfortzahlung nach § 615 S. 3 BGB
VI. Entgeltfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers, § 616 BGB
VII. Urlaubsrecht

F. Haftung im Arbeitsverhältnis
I. Haftung des Arbeitgebers
II. Haftung des Arbeitnehmers

G. Betriebsübergang, § 613a BGB
I. Allgemeines
II. Voraussetzungen des Betriebsübergangs
III. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

H. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
I. Beendigungsmöglichkeiten im Überblick
II. Befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG)
III. Aufhebungsvertrag
IV. Prozessuales zur Kündigungsschutz-/Entfristungsklage
V. Ordentliche Kündigung im Anwendungsbereich des KSchG
VI. Ordentliche Kündigung außerhalb des Anwendungsbereich des KSchG
VII. Außerordentliche Kündigung, § 626 BGB
VIII. Sonderformen von Kündigungen
IX. Änderungskündigung, § 2 KSchG
X. Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht und Abfindung, § 9 KSchG
XI. Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses bei neuem Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, § 12 KSchG
XII. Weiterbeschäftigungsansprüche
XIII. Nachwirkende Pflichten des Arbeitsverhältnisses

Detaillierter Inhalt:

Pflichtstoff des Arbeitsrechts in der Ersten Juristischen Prüfung in Bayern: Recht des Arbeitsverhältnisses mit den erforderlichen kollektiven Bezügen. Der nähere Inhalt ergibt sich aus der ausführlichen Gliederung.

In Übungsfällen, die per E-Mail zur Korrektur eingesandt werden können, können die vermittelten arbeitsrechtlichen Kenntnisse praktisch angewandt und Falllösungstechnik eingeübt werden. Eine Lernkontrolle kann zudem durch die Bearbeitung von Kontrollfragen erfolgen, die online ausgewertet werden. Eine Vertiefung des Erlernten ist durch zusätzliche Fallmaterialien mit ausführlichen Lösungsskizzen sowie Rechtsprechungsübersichten möglich.

Es wird jeweils eine zweistündige und eine fünfstündige Abschluss- bzw. Übungsklausur angeboten.

Lern-/Qualifikationsziele:

-

Lehrveranstaltungstyp:

Kurs

Interaktionsformen mit Betreuer/in:

E-Mail, Übungsaufgaben

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail, Forum

Kursdemo:

zur Kursdemo

Nutzung

Kurs ist konzipiert für:

Bei allgemein rechtlichen Grundkenntnissen kann der Kurs allen Interessierten die Grundlagen des Individualarbeitsrechts nahebringen.

Formale Voraussetzungen:

Für optionale Abschlussklausur (sofern in Regensburg als Teil des Großen Scheins zu werten): kleiner Schein im BGB; sofern Klausur nur zur Übung geschrieben wird: keine Voraussetzungen

Erforderliche Vorkenntnisse:

BGB AT, Schuldrecht AT und Bereicherungs- und Deliktsrecht

Hinweise zur Nutzung:

-

Kursumsetzung (verwendete Medien):

-

Erforderliche Technik:

-

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:

-

Verantwortlich

Anbieterhochschule:

Uni Regensburg

Anbieter:

Prof. Dr. Frank Maschmann

Autoren:

Jakob Fuchs

Marcel Soldan

Betreuer:

Prof. Dr. Frank Maschmann

Prüfung

Abschlussklausur

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Abschlussklausur

Prüfer:

Prof. Dr. Frank Maschmann

Prüfungsanmeldung erforderlich:

nein

Anmeldeverfahren:

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Nach Absprache mit dem Prüfer

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Universität Regensburg oder Online-Abgabe

Zuständiges Prüfungsamt:

Universität Regensburg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Zugelassene Hilfsmittel:

Gesetzestexte (Schönfelder, dtv-Arbeitsgesetze), Kalender

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Für das Teilnahmezertifikat der vhb sind KEINE formellen Voraussetzungen zu erfüllen. Der Teilnahmeschein wird ausgestellt, wenn entweder die Hälfte der angebotenen Online-Wochenübungsfälle oder die (Online-)Abschlussklausur abgegeben und bestanden wurde. Je nach Teilnahme wird das Klausurergebnis und/oder die Teilnahme an den Wochenübungsfällen bestätigt. Der Teilnahmeschein wird nur auf formlosen Antrag ausgestellt. Er weist die ECTS-Punkte aus und gibt bei erfolgreichem Abschluss die (durchschnittlich) erreichte Punktzahl als Punktewert und umgerechnet in ein Notensystem aus. Da es sich nicht um Präsenzklausuren handelt8 beachten Sie bitte hinsichtlich der Anerkennung durch ein Prüfungsamt die unter "Sonstige Anerkennung" angegebenen Informationen. Nur im Sommersemester wird ein offizieller Teilschein in Regensburg (Teil der Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht nach der Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg) als Präsenzklausur angeboten. Die Klausur stellt den entsprechenden Leistungsnachweis dar. Wer einen solchen Schein benötigt, muss die Anfängerübung im Zivilrecht spätestens im vorhergehenden Semester abgelegt haben.

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Erwerb von Kenntnissen im Arbeitsrecht.

Zertifikat:

Ja (Bestätigung des Lehrstuhls)

Anerkennung:

Die Teilnahme an der Abschlussklausur oder den Wochenübungsfällen dient als Leistungsnachweis für diesen Kurs. Für die Anerkennung unseres Kurses bzw. ihrer Klausurleistung im Rahmen Ihres Studiums beachten Sie bitte Folgendes: Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der im Rahmen unseres Kurses erbrachte Leistungsnachweis von Ihrer Universität anerkannt wird, liegt in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Fakultät bzw. des für Sie zuständigen Prüfungsamtes, so dass wir keine Aussage hierzu treffen können. Insofern sollten Sie diese Frage vorab mit Ihrem Prüfungsamt bzw. Ihrer Universität klären. Dieser Kurs wird grds. mit 5 ECTS-Punkten bewertet. Regelmäßig verlangen die Prüfungsämter einen Leistungsnachweis in Form einer Präsenz-Abschlussklausur, wenn hierfür ECTS-Punkte vergeben werden sollen. Sie sollten mit dem Prüfungsamt klären, ob dieses die hier zur häuslichen Bearbeitung angebotenen Klausuren und Wochenübungsfälle als Leistungsnachweis akzeptiert oder ob dieses auf einer unter Präsenzbedingungen geschriebenen Klausur besteht. Nähere Informationen dazu sind unter www.vhb.org/studierende/faq/studium verfügbar (siehe dort die letzten beiden Fragen, ganz unten auf der Seite).

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