vhb-Kursprogramm
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Kursdetails
- Anbieterhochschule
- Uni Passau
- Kurs-ID
- LV_299_1393_2_82_1
- Fächergruppe
- Rechtswissenschaft
- Teilgebiet
- Öffentliches Recht
- Titel (englisch)
- Public law for non-jurists I - Basic principles of constitutional law
- Bemerkungen
- -
- Kursanmeldung
- 01.10.2025 00:00 Uhr bis 14.03.2026 23:59 Uhr
- Kursabmeldung
- 01.10.2025 00:00 Uhr bis 14.03.2026 23:59 Uhr
- Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
- durchgehend (01.10. bis 14.03.)
- Bereitstellung der Kursinhalte
- -
- Freie Plätze
- unbegrenzt
- Anbieter
Prof. Dr. Urs Kramer
- Umfang
- Details zur Anrechnung in den FAQs
- SWS
- 2
- ECTS
- 3
- Sprache
- Deutsch
- Kurs ist konzipiert für
- -
- Online Prüfungsanmeldung
- Nein
Öffentliches Recht für Nichtjurastudierende I
Grundzüge des Staatsrechts
Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten
Inhalt
Abstract:
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende eines anderen Studienganges als der Rechtswissenschaft und vermittelt die Grundzüge des Staatsrechts in verständlicher und an den Bedürfnissen dieser Studiengänge orientierter Art und Weise. Die Vorlesung deckt die Grundlagen des Staatsrechts in vier Teilen ab: Neben dem Staatsorganisationsrecht – dazu gehören z.B. die allgemeinen Strukturprinzipien unseres Staatsaufbaues, die Gewaltenteilung und die Aufgabenverteilung zwischen den höchsten Staatsorganen – und den Grundrechten wird auch die Verfassungsgerichtsbarkeit – also die Durchsetzung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechte des Bürgers sowie der Rechte der Verfassungsorgane untereinander – dargestellt. Schließlich wird durch die Beleuchtung der Grundzüge des Europäischen Unionsrechts dessen Einfluss auf das deutsche Staatsgefüge verdeutlicht.
Die Veranstaltung bildet die „Brücke“ zu weiteren öffentlich-rechtlichen vhb-Veranstaltungen. Sie soll es Nichtjurastudierenden ermöglichen, aufbauend auf dem hier vermittelten Wissen spezielle, gegebenenfalls auch bislang primär an Studierende der Rechtswissenschaft gerichtete Veranstaltungen zu belegen und sich auf diese Weise spezifische, für ein bestimmtes Berufsfeld erforderliche oder nützliche juristische Kenntnisse anzueignen. Nichtjurastudierenden soll das breite Feld des Öffentlichen Rechts eröffnet werden, damit sie sich individuell nach den eigenen Bedürfnissen und Wünschen weiterbilden und einschlägige Zusatzqualifikationen erlangen können. Die Veranstaltung soll damit als Basis und – wenn erforderlich – „Einstiegsmöglichkeit“ sowohl für andere Online- als auch für Präsenzveranstaltungen zum Öffentlichen Recht an den einzelnen bayerischen Hochschulen dienen. Ein Beispiel sind insoweit etwa die vom verantwortlichen Dozenten Kramer betreuten Vorlesungen zum Wirtschaftsverwaltungs-, Regulierungs- und Vergaberecht, die „fachfremde“ Studierende – was häufiger beklagt wird – mangels der nötigen Grundkenntnisse bislang nicht mit Gewinn belegen können.
Gliederung:
1. Kapitel: Staatsorganisationsrecht
§ 1 Das Bundesstaatsprinzip
§ 2 Das Demokratieprinzip
§ 3 Das Sozialstaatsprinzip
§ 4 Das Rechtsstaatsprinzip
§ 5 Die Gesetzgebung
§ 6 Die vollziehende Gewalt
§ 7 Die Rechtsprechung
§ 8 Der Bundestag
§ 9 Der Bundesrat
§ 10 Die Bundesregierung
§ 11 Der Bundespräsident
2. Kapitel: Grundrechte
§ 12 Allgemeine Grundrechtslehren
§ 13 Die wichtigsten einzelnen Grundrechte
3. Kapitel: Verfassungsgerichtsbarkeit
§ 14 Allgemeines
§ 15 Die wichtigsten einzelnen Verfahrensarten
4. Kapitel: Grundzüge des Europäischen Unionsrechts
§ 16 Allgemeines
§ 17 Die Institutionen der Europäischen Union
§ 18 Die Rechtsquellen und Rechtsakte der Europäischen Union
§ 19 Die europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten
§ 20 Rechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof
Detaillierter Inhalt:
Die Vorlesung bildet den ersten Teil des Veranstaltungsbündels "Öffentliches Recht für Nichtjurastudierenden". Sie wird ergänzt durch die Vorlesung "Öffentliches Recht für Nichtjurastudierenden II: Grundzüge des Verwaltungsrechts". Die Veranstaltung soll Nichtjurastudierenden die Grundzüge des Öffentlichen Rechts in verständlicher und an den Bedürfnissen dieser Studiengänge orientierter Art und Weise vermitteln. Die Aufteilung in zwei Veranstaltungen und die daraus resultierende stärkere Modularisierung dient dabei dem Zweck, den Nutzern eine möglichst weitreichende Flexibilität bei der Auswahl des Lernstoffes zu ermöglichen. Aus dem weiten Feld des Öffentlichen Rechts soll dabei zunächst das besonders relevante Gebiet des Staatsrechts herausgegriffen werden.
Das Staatsrecht beschäftigt sich mit der grundlegenden (rechtlichen) Organisation der Bundesrepublik Deutschland, wie sie sich in erster Linie aus dem Grundgesetz, daneben aber in immer größerem Maß auch aus dem Europäischen Unionsrecht ergibt. Ein erstes Kapitel widmet sich dem so genannten Staatsorganisationsrecht. Dazu gehören die allgemeinen Strukturprinzipien unseres Staatsaufbaues (Bundesstaatlichkeit, Demokratie, Sozial- und Rechtsstaatlichkeit) einschließlich der Gewaltenteilung und der daraus fließenden Aufgabenverteilung zwischen den höchsten Staatsorganen sowie zwischen Bund und Ländern. Danach werden in einem zweiten Kapitel die Grundrechte des Grundgesetzes als wichtigste Schutzgewährleistungen des Bürgers gegen den Staat in einen vertieften Blick genommen. Aufbauend darauf werden sodann in einem dritten Kapitel die Verfassungsgerichtsbarkeit als Vehikel zur Durchsetzung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechte des Bürgers sowie der Rechte der Verfassungsorgane untereinander dargestellt. Schließlich werden in einem abschließenden vierten Kapitel die Grundzüge des Europäischen Unionsrechts und dessen Einfluss auf das deutsche Staatsgefüge beleuchtet.
Bereits während der Vorlesung werden das erfolgreiche Erlernen des vermittelten Stoffes, vor allem aber auch seine Anwendung auf einen konkreten (Lebens-)Sachverhalt durch das Stellen allgemeiner (Wiederholungs-)Fragen, jedoch auch von selbstständig zu lösenden Fallaufgaben verschiedenen Umfanges abgeprüft.
Lernziele:
Mit der erfolgreichen Teilnahme haben die Studierenden ein Grundverständnis des deutschen Staatsaufbaues, der Kompetenzverteilung zwischen den einzelnen Aufgabenträgern und der wesensbildenden (Wert-)Entscheidungen des deutschen Staatsgefüges aus juristischer Sicht. Sie sind in der Lage, die hinter Staat und Gesellschaft stehenden rechtlichen Prinzipien zu durchblicken und auf fachspezifische Praxisfälle anzuwenden.
Lern-/Qualifikationsziele:
-
Lehrveranstaltungstyp:
Kurs
Interaktionsformen mit Betreuer/in:
Interaktionsformen mit Mitlernenden:
Forum
Kursdemo:
Nutzung
Kurs ist konzipiert für:
-
Formale Voraussetzungen:
keine
Erforderliche Vorkenntnisse:
keine
Hinweise zur Nutzung:
-
Kursumsetzung (verwendete Medien):
-
Erforderliche Technik:
-
Nutzungsentgelte:
für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb
Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:
-
Verantwortlich
Anbieterhochschule:
Uni Passau
Anbieter:
Autoren:
Urs Kramer
Betreuer:
Prüfung
Art der Prüfung:
schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)
Bemerkung:
–
Prüfer:
Prof. Dr. Urs Kramer
Prüfungsanmeldung erforderlich:
ja
Anmeldeverfahren:
–
Prüfungsanmeldefrist:
–
Prüfungsabmeldefrist:
–
Kapazität:
–
Prüfungsdatum:
–
Prüfungszeitraum:
–
Prüfungsdauer:
120 Minuten
Prüfungsort:
–
Zuständiges Prüfungsamt:
–
Zugelassene Hilfsmittel:
–
Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
–
Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
–
Zertifikat:
Nein
Anerkennung:
–
Kursverwaltung
Kursprogramm SS25
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