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Anbieterhochschule
Uni Passau
Kurs-ID
LV_299_840_2_82_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Öffentliches Recht
Titel (englisch)
Public Procurement Law
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
01.10.2025 00:00 Uhr bis 14.03.2026 23:59 Uhr
Kursabmeldung
01.10.2025 00:00 Uhr bis 14.03.2026 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
durchgehend (01.10. bis 14.03.)
Bereitstellung der Kursinhalte
-
Freie Plätze
unbegrenzt
Anbieter

Prof. Dr. Urs Kramer

Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
3
Sprache
Deutsch
Kurs ist konzipiert für
Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre)
Online Prüfungsanmeldung
Nein

Vergaberecht

 Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten

Inhalt

Abstract:

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge des Staates an private Unternehmer zur Beschaffung von Sachgütern und Dienstleistungen. Auf deren Erwerb auf dem Markt im Wege des Abschlusses privatrechtlicher Verträge ist der Staat angewiesen, um die vielfältigen ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können. Dabei kann er jedoch nicht wie ein privater Wirtschaftsteilnehmer frei zwischen verschiedenen Angeboten wählen; er ist vielmehr mannigfaltigen Bindungen unterworfen. Der Zweck des Vergaberechts ist es daher, das öffentliche Auftragswesen zu reglementieren und Maßstäbe für die staatliche Nachfragetätigkeit zur Beschaffung von Sachgütern und Dienstleistungen aufzustellen. Der Zuteilung staatlicher Aufträge geht deshalb grundsätzlich verpflichtend eine Ausschreibung voraus, an der potenzielle Auftragsnehmer als Bieter teilnehmen können. Im Wesentlichen hat das Vergaberecht damit zwei Funktionen: Zum einen soll der öffentliche Auftraggeber befähigt werden, das für ihn beste Angebot zu ermitteln und sich einen Marktüberblick zu verschaffen. Zum anderen soll die öffentliche Auftragsvergabe transparent, wirtschaftlich und gleichberechtigt erfolgen, wodurch „Vetternwirtschaft“ und Korruption vorgebeugt werden kann. Letztlich kann man das Vergaberecht als öffentliches Wettbewerbsrecht bezeichnen, das die Nachfragetätigkeit des Staates regelt.

Die vorliegende Online-Vorlesung zum Vergaberecht richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 5. Semester, die einen entsprechenden Schwerpunktbereich mit (öffentlich-)wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung gewählt haben. Sie steht aber auch allen anderen interessierten Studierenden, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren und Praktikerinnen und Praktikern offen, die sich intensiver mit dem Vergaberecht befassen möchten. Dabei stellt das Vergaberecht durch seine vielzähligen Bezüge zu allgemeinen Problemen des Staats- und Verwaltungsrechts, aber ebenfalls des Zivil- und privaten Wirtschaftsrechts wie auch durch seine weitgehende unionsrechtliche Determination gerade auch für das juristische Pflichtfachstudium eine wertvolle Ergänzung dar, die zahlreiches Anschauungsmaterial bietet, bekannte Fragestellungen vertieft und insgesamt zu einem besseren Verständnis der juristischen Methodik beiträgt.

Die Vorlesung verfolgt dabei das Ziel eines möglichst abwechslungsreichen Umganges mit der Materie. Während der ausführliche, durch Schemata und Grafiken veranschaulichte Lehrtext in erster Linie der klassischen Wissensvermittlung dienen soll, bieten die daran anschließenden Wiederholungsfragen den Teilnehmern sogleich die Möglichkeit, nochmals über das Gelernte zu reflektieren und den eigenen Lernerfolg zu überprüfen. Thematisch auf die einzelnden Kapitel zugeschnittene Übungsfälle erlauben es schließlich, die Kursinhalte auf den praktischen Lebenssachverhalt anzuwenden und zugleich die Handhabung des „juristischen Handwerkszeuges“ (Normauslegung, Falllösungstechnik, Problembewusstsein) zu trainieren.

Gliederung:

§ 1. Einführung

§ 2. Der Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts

§ 3. Grundsätze des Vergaberechts nach § 97 GWB

§ 4. Das Vergabeverfahren

§ 5. Fehlerfolgen

§ 6. Rechtsschutz

Detaillierter Inhalt:

Die Vorlesung beginnt mit einem Einführungsparagrafen, der gleichsam vor die Klammer gezogen die Ziele und die Bedeutung des Vergaberechts, dessen historische Entwicklung, die Einflüsse des Europäischen Unionsrechts auf das Vergaberechtsregime sowie die strukturellen Besonderheiten des Vergaberechts – dessen „Zweigleisigkeit“ bzw. „Zweiteilung“ in einen Bereich oberhalb und einen unterhalb bestimmter Schwellenwerte – erläutert und mit einem Glossar der wichtigsten Begrifflichkeiten schließt.

§ 2 beschäftigt sich sodann mit dem Anwendungsbereich des in der Praxis weitaus bedeutsameren so genannten Kartellvergaberechts. Die Darstellung folgt hier der üblichen Aufteilung nach dem persönlichen Anwendungsbereich – dem „öffentlichen Auftraggeber – und dem sachlichen Anwendungsbereich – den erfassten „öffentlichen Aufträgen“, den maßgeblichen Schwellenwerten, ab denen das Kartellvergaberecht Anwendung findet, und den Bereichsausnahmen, die dessen Anwendung ausschließen.

Der nachfolgende § 3 der Vorlesung widmet sich den Grundsätzen des Vergaberechts: dem Wettbewerbsgrundsatz, dem Transparenzprinzip, dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der Berücksichtigung von Qualität, Innovation sowie sozial- und umweltbezogenen Aspekten, dem Mittelstandsschutz sowie dem Grundsatz der elektronischen Kommunikation.

Es folgt § 4 zum Vergabeverfahren, wobei zunächst die unterschiedlichen Vergabearten im Ober- und Unterschwellenbereich und deren Voraussetzungen dargestellt werden. Den zweiten Teil des Paragrafen bildet ein Gang durch das gesamte Vergabeverfahren von der Vorbereitungsphase über die Aufforderungsphase, die Wertungsphase bis hin zur Endphase.

§ 5 behandelt sodann neben den Anforderungen an die Auftragsausführung auch die Voraussetzungen einer Auftragskündigung. Anschließend folgt eine Darstellung möglicher Fehler, die im Vergabeverfahren auftreten können, und deren Folgen, die sich zum einen direkt aus dem Vergaberecht selbst, zum anderen aus dem allgemeinen Zivilrecht ergeben können. Besonders schwerwiegende Fehler ziehen dabei die Unwirksamkeit des Vertrages mit dem Unternehmer nach sich.

Abschließend widmet sich § 6 dem Rechtsschutz im Vergabeverfahren. In einem ersten Teil wird ausführlich der Primärrechtsschutz im Oberschwellenbereich behandelt, der eine detaillierte gesetzliche Regelung erfahren hat. Im Unterschwellenbereich entbehrt der Primärrechtsschutz hingegen einer spezifischen gesetzlichen Grundlage, weswegen die unterschiedlichen vertretenen Ansätze von Rechtsprechung und Literatur diskutiert werden müssen. Die Darstellung endet schließlich mit dem Sekundärrechtsschutz, der auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zum Zuge gekommener Bieter gerichtet ist.

Lern-/Qualifikationsziele:

-

Lehrveranstaltungstyp:

Virtuelle Vorlesung

Interaktionsformen mit Betreuer/in:

E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail, Forum, Gemeinsame Aufgabenbearbeitung

Kursdemo:

zur Kursdemo

Nutzung

Kurs ist konzipiert für:

Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre)

Formale Voraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht (Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Europäisches Unionsrecht)

Hinweise zur Nutzung:

-

Kursumsetzung (verwendete Medien):

-

Erforderliche Technik:

-

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:

-

Verantwortlich

Anbieterhochschule:

Uni Passau

Anbieter:

Prof. Dr. Urs Kramer

Autoren:

Urs Kramer

Vanessa Bahr

Tim Hinrichsen

Betreuer:

Prof. Dr. Urs Kramer

Prüfung

Abschlussprüfung Vergaberecht

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Abschlussprüfung Vergaberecht

Prüfer:

Prof. Dr. Urs Kramer

Prüfungsanmeldung erforderlich:

nein

Anmeldeverfahren:

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Nach Absprache mit dem Prüfer

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Beliebig.

Zuständiges Prüfungsamt:

Zugelassene Hilfsmittel:

Gesetzestexte.

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Keine. Für Studierende, die im Rahmen des Schwerpunktstudiums der Universität Passau an der Veranstaltung teilnehmen, ist die formelle Anmeldung zum Schwerpunktstudium erforderlich. Die Prüfung im Rahmen des Schwerpunktstudiums wird als Präsenzklausur in Passau gestellt und kann nicht durch die hiesige Prüfung ersetzt werden.

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Kursinhalte.

Zertifikat:

Ja (Bewerteter Schein.)

Anerkennung:

Kursverwaltung

Kursprogramm SS25

Kursprogramm WS25/26