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Anbieterhochschule
Uni Würzburg
Kurs-ID
LV_189_554_2_82_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Öffentliches Recht
Titel (englisch)
General Administrative Law and Administrative Procedure Law
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
01.10.2025 00:00 Uhr bis 14.03.2026 23:59 Uhr
Kursabmeldung
01.10.2025 00:00 Uhr bis 14.03.2026 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
durchgehend (01.10. bis 14.03.)
Bereitstellung der Kursinhalte

Alle Inhalte sind direkt verfügbar.

Freie Plätze
unbegrenzt
Anbieter

Prof. Dr. Eckhard Pache

Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
4
Sprache
Deutsch
Kurs ist konzipiert für

Rechtswissenschaft, Hauptfach Rechtswissenschaft, Nebenfach

Online Prüfungsanmeldung
Nein

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht

 Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten

Inhalt

Abstract:

Der Online-Kurs Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht vermittelt den für die Erste juristische Staatsprüfung erforderlichen Pflichtstoff im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Er richtet sich daher in erster Linie an die Jurastudenten des dritten Semesters, die sich in der Vorbereitung auf ihre Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht befinden. Ihnen steht ein ausführliches Kursskript zur Verfügung, dessen Kapitel aufeinander aufbauen und dessen Inhalt durch Übersichten und Schemata verdeutlicht wird.

Darüber hinaus werden Fälle mit Examensniveau und deren Lösungen zur Verfügung gestellt, die die Schnittstellen des Allgemeinen Verwaltungsrechts mit dem Besonderen Teil verdeutlichen und somit den Studenten, die sich auf die Große Übung im Öffentlichen Recht bzw. das Erste Juristische Staatsexamen vorbereiten, die Möglichkeit geben, schnell und klausurorientiert die wichtigsten Fallkonstellationen im Allgemeinen Verwaltungsrecht zu wiederholen. Daneben soll der Kurs auch den Studenten anderer Fakultäten, die Öffentliches Recht als Nebenfach belegen, einen Einblick in das Allgemeine Verwaltungsrecht geben, auf dessen Grundlage sie ihr Wissen in den für sie relevanten Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts aufbauen können.

Behandelt werden zunächst die Organisation der Verwaltung sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grundbegriffe für das Rechtsgebiet. Ein Schwerpunkt bildet dann das Recht des Verwaltungsakts, der zentralen Handlungsform der Exekutive. Vermittelt werden Begriff, Arten und Funktionen des Verwaltungsaktes, seine Einbindung in das verwaltungsrechtliche Rechtsverhältnis und das Verwaltungsverfahren. Danach folgt die Behandlung von Wirksamkeit, Aufhebung und Bestandskraft sowie den Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes. Im nächsten Teil widmet sich der Kurs dem Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags, der die zweite wichtige Form einer verwaltungsrechtliche Einzelfallregelung darstellt. Die Themen Realakt, Satzung und Rechtsverordnung beschließen die Kapitel über die Handlungsformen der Verwaltung. Zum Schluss wird ein Überblick über das förmliche Verwaltungsverfahren, die Verwaltungsvollstreckung und den Verwaltungsrechtsschutz gegeben.

Der Kurs beinhaltet neben Diskussionsforen, einem vollständigen Kursskript und einem Glossar mit den wichtigsten Begriffen für jedes Kapitel eine interaktive Lektion. In diesen wird den Studierenden durch weiterführende Hinweise zu Literatur und Rechtsprechung zudem eine eigenständige Vertiefung ihrer Kenntnisse ermöglicht. Zur Selbstkontrolle stehen umfangreiche Wiederholungsfragen in Quiz-Form zur Verfügung.

Es besteht einmal pro Semester die Möglichkeit, eine Klausur zu schreiben und eine detaillierte Korrektur zu erhalten. Bei Bestehen der Klausur kann bei Bedarf eine benotete Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Gliederung:

A. Einführung und verfassungsmäßige Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts

B. Die Abgrenzung zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht

C. Ermessen, Beurteilungsspielraum und unbestimmter Rechtsbegriff

D. Der Verwaltungsakt

E. Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts

F. Fehlerfolgen bei Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes

G. Rücknahme von Verwaltungsakten gem. Art. 48 BayVwVfG

H. Widerruf von Verwaltungsakten nach Art. 49 BayVwVfG

I. Wiederaufgreifen des Verfahrens

J. Nebenbestimmungen

K. Der Öffentlich-rechtliche Vertrag

L. Realakt, Satzung und Rechtsverordnung

M. Förmliches Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

N. Verwaltungsvollstreckung

O. Verwaltungsrechtsschutz

Detaillierter Inhalt:

Gegenstand des Allgemeinen Verwaltungsrechts sind diejenigen Verwaltungsrechtsnormen, die für die staatliche Verwaltung insgesamt maßgeblich sind. Das Allgemeine Verwaltungsrecht bestimmt den Anwendungsbereich und Regelungsgehalt der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, die im Verwaltungsverfahren unabhängig vom jeweiligen Sachgebiet einschlägig sind. Praktische Relevanz entfalten die Normen des allgemeinen Verwaltungsrechts jedoch meist innerhalb von Sachverhalten des auf bestimmte Verwaltungsaufgaben zugeschnittenen Besonderen Verwaltungsrechts, zu dem beispielsweise das Kommunal-, Polizei- und Baurecht zu zählen ist.
Im Wesentlichen umfasst das allgemeine Verwaltungsrecht Regelungen über die Verwaltungsorganisation, das Verwaltungsverfahren, die öffentlich-rechtlichen Handlungsformen, die Verwaltungsvollstreckung, die Staatshaftung sowie das Recht der Anstaltsnutzung und das öffentliche Sachenrecht. Die jeweiligen Vorschriften sind dabei immer unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben an verwaltungsrechtliches Handeln anzuwenden.
Innerhalb der verwaltungsrechtlichen Vorschriften ist insbesondere zwischen gebundenen Entscheidungen und solchen, die auf Ermessensausübung beruhen, zu unterscheiden. Im Mittelpunkt des Allgemeinen Verwaltungsrechts stehen die Bestimmungen über den Verwaltungsakt, der die wichtigste Handlungsform der Verwaltung darstellt. Geregelt werden dessen formelle Rechtmäßigkeitsanforderungen, die Fehlerfolgen bei Rechtswidrigkeit, Voraussetzungen für dessen Aufhebung und der Zeitpunkt der Bestandskraft. Zudem werden die Anforderungen an Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes festgelegt. Daneben ist das Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags, der die zweitwichtigste Erscheinungsform verwaltungsrechtlichen Handelns darstellt, essenzieller Bestandteil des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Praktisch weniger relevant sind die als Realakt, Satzung oder der Rechtsverordnung bezeichneten verwaltungsrechtlichen Handlungsformen. Zuletzt gewinnt das Allgemeine Verwaltungsrecht weitgehende Bedeutung, indem es die grundlegenden Bestimmungen zum Verwaltungsrechtsschutz normiert. Es wird geregelt unter welchen Voraussetzungen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, welche verwaltungsgerichtlichen Klagearten dem Einzelnen zur Verfügung stehen und unter welchen Umständen vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden kann.

Lern-/Qualifikationsziele:

Die Studierenden können nach Absolvieren des Kurses die Verwaltungsorganisation und das Verwaltungsverfahren erörtern. Sie können die unterschiedlichen Handlungsformen der Verwaltung benennen und diese voneinander abgrenzen. Zudem können die Studierenden die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes prüfen und die einzelnen Prüfungspunkte auf verschiedene Fallkonstellationen anwenden und erörtern. Außerdem können die Studierenden die Erfolgsaussichten der verschiedenen Klagearten sowie des einstweiligen Rechtsschutzes beurteilen.

Lehrveranstaltungstyp:

Kurs

Interaktionsformen mit Betreuer/in:

Chat, E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail

Kursdemo:

zur Kursdemo

Nutzung

Kurs ist konzipiert für:

Rechtswissenschaft, Hauptfach Rechtswissenschaft, Nebenfach

Formale Voraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

keine

Hinweise zur Nutzung:

-

Kursumsetzung (verwendete Medien):

Moodle, Graphiken, Texte, Videos, interaktive Aufgaben

Erforderliche Technik:

-

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:

-

Verantwortlich

Anbieterhochschule:

Uni Würzburg

Anbieter:

Prof. Dr. Eckhard Pache

Autoren:

Eckhard Pache

Julia Pieper

Matthias Rögele

Johannes Krause

Betreuer:

Lehrstuhl Prof. Pache Kursbetreuer

Prüfung


Einsendearbeit
Präsenzklausur

Einsendearbeit

Art der Prüfung:

Studienarbeit

Bemerkung:

Es handelt sich um eine Einsendeklausur, die in einem vorgegebenen Zeitraum zu bearbeiten ist. Der Prüfungstermin wird rechtzeitig im Kursraum bekanntgegeben.

Prüfer:

Prof. Dr. Eckhard Pache

Prüfungsanmeldung erforderlich:

nein

Anmeldeverfahren:

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Heimarbeit

Zuständiges Prüfungsamt:

Anerkennung: Heimathochschule

Zugelassene Hilfsmittel:

Gesetzestexte

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Erfolgreiches Ablegen des Zulassungstests

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Kursinhalte

Zertifikat:

Ja (Teilnahmebescheinigung)

Anerkennung:

Je nach Heimathochschule

Präsenzklausur

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Präsenzklausur unter Aufsicht, Termin wird im Kurs bekanntgegeben

Prüfer:

Prof. Dr. Eckhard Pache

Prüfungsanmeldung erforderlich:

ja

Anmeldeverfahren:

Bitte kontaktieren Sie die Kursbetreuenden per Email, weitere Informationen im Kursraum.

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Würzburg

Zuständiges Prüfungsamt:

Durchführung: Universität Würzburg, Anerkennung: Heimathochschule

Zugelassene Hilfsmittel:

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Kursanmeldung

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Zertifikat:

Ja (benoteter Schein)

Anerkennung:

Kursverwaltung

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